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Corona-Pandemie

Impfzwang? Impfpflicht oder Empfehlung zur Impfung? Gibt es DIE Lösung?

Sachsen.

Am 1. Dezember 2021 kam der Landesvorstand der GdP Sachsen zu seiner turnusmäßigen Sitzung zusammen. Leider nur per Videoschaltkonferenz – coronabedingt! Und genau dies war einer der Hauptschwerpunkte der Diskussion. Der „Corona-Winter“ hat begonnen. Weit über 500 derzeitig infizierte Polizeibeschäftigte und mit ihnen insgesamt fast 1.000 Kolleginnen und Kollegen aktuell in Quarantäne, das spricht auch in unseren Reihen Bände. Neben der Mehrbelastung in der täglichen Arbeit wird auch die psychische Langzeitbelastung durch die Pandemie immer spürbarer. Was ist die Lösung?

Impfzwang? Impfpflicht oder Empfehlung zur Impfung?
Die GdP Sachsen empfiehlt allen Beschäftigten, sich impfen oder, wenn bereits geschehen, sich boostern zu lassen. Es dient dem persönlichen Selbstschutz, zumindest nicht mehr selbst lebensgefährlich zu erkranken, ist zugleich ein bedeutender persönlicher Beitrag für die Allgemeinheit und hilft (wenn auch nicht sofort) allen Kolleginnen und Kollegen, die Belastung aufgrund des Ausfalls zu minimieren. Als Polizeibeschäftigte sollten wir auf die Expertenmeinungen vertrauen und unser Berufsbild vor Augen haben: Unser Auftrag ist es, die Normen für das Gemeinwesen durchzusetzen und Individualinteressen nicht in den Vordergrund zu stellen.

Gerade innerhalb der Polizei sehen wir in diesem Zusammenhang Handlungsbedarf. Dazu gehört die Schaffung der Voraussetzungen. Die GdP Sachsen setzt sich deshalb wiederholt und aktuell für die schnellstmögliche Wiederaufnahme der Impfmöglichkeiten beim polizeiärztlichen Dienst ein und begrüßt die bereits getroffenen Entscheidungen. Es sollte unbedingt der bestmögliche Impfstoff zur Verfügung stehen. Wir wissen, die möglichen Impftermine sind hier in kurzer Zeit nur begrenzt oder schnell vergeben. Deshalb sollte jeder auch die Möglichkeiten in seinem Wohnumfeld prüfen und nutzen.

Die GdP Sachsen setzt sich weiterhin, wie bereits seit Wochen und Monaten gefordert, für die Anerkennung einer Corona-Erkrankung im Dienst bzw. dienstlichem Zusammenhang als Arbeits- oder Dienstunfall ein. Dies bedeutet aber konsequenterweise zugleich, dass jeder Einzelne alles Mögliche zu unternehmen hat, was eine schwere Erkrankung verhindern kann. Wer fordert, muss auch liefern!

Uns sind die Diskussionen darüber bewusst und wir kennen das Abwägen zwischen Sinn und Unsinn. Die aktuelle Lage in Deutschland und ganz besonders in Sachsen ist jedoch sehr brisant und die Lage in den Krankenhäusern prekär, deshalb verschließt sich die GdP Sachsen auch nicht einer in Prüfung befindlichen Impfpflicht. Natürlich und selbstverständlich sollte vor Einführung einer solchen geprüft sein, ob nicht mit anderen Mitteln, z. B. neuen Medikamenten eine andere Strategie noch möglich ist. Auch der lang angekündigte sogenannte „Totimpfstoff“ sollte zur Verfügung stehen, damit Impfskeptiker bezüglich des MRNA- bzw. Vektorimpfstoffes die häufig eingeforderte Alternative nutzen können.

Impfen ist nicht alles!

Natürlich bedarf es auch weiterer klarer Regelungen und Rahmenbedingungen.

Wir fordern deshalb:

    • einheitliche umsetzbare Regelungen in den Polizeidienststellen zum Schutz der Polizeibeschäftigten,
    • eine klare, deutliche und einheitliche Besucherregelung in den Dienststellen,
    • einheitliche Festlegungen im Umgang mit Personen bei der Erledigung der Aufgaben im Polizeivollzugsdienst (Beschuldigtenvernehmung, Anzeigenaufnahme, Zeugenbefragung etc.)

GdP- Wir tun was!
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