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Information zum Bearbeitungsstand zum Bundesverfassungsgerichtsbeschluss

„Mindestabstandsgebot“ im Freistaat Sachsen

Sachsen.

Bei den laufenden Gesprächen zwischen dem Finanzministerium und den Gewerkschaften bzw. den berufsständischen Organisationen zur Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Mindestabstandsgebot (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17) hat das Finanzministerium seine Vorstellungen, wie die vorhandene Lücke von ca. 15 % geschlossen werden soll, am 20. September 2021 vorgestellt. Die Interessen der Polizeibeschäftigten werden in diesen Gesprächen durch die GdP Sachsen vertreten.

Es ist durch das SMF beabsichtigt, folgende Drei-Komponentenlösung umzusetzen:
    • Schritt 1: Die Besoldungsgruppe A4 soll entsprechend dem Vorhaben der Koalition gestrichen werden. Niedrigste Besoldung wird damit die Besoldungsgruppe A 5 mit Amtszulage.
    • Schritt 2: Der Beihilfesatz für beihilfeberechtigte Kinder wird auf 100 % erhöht. Dadurch spart der Referenzbeamte Aufwendungen für eine private Krankenversicherung in Höhe von monatlich 38 EUR/Kind, wodurch sich das verfügbare Nettoeinkommen entsprechend erhöht.
    • Schritt 3: Der Beihilfesatz für beihilfeberechtigte Ehe- oder Lebenspartner wird auf 100 % erhöht. Dadurch spart der Referenzbeamte Aufwendungen für eine private Krankenversicherung in Höhe von monatlich ca. 260 EUR, wodurch sich das verfügbare Nettoeinkommen entsprechend erhöht.

Der Landesvorstand der GdP Sachsen hat am 29. September 2021 im Rahmen seiner Landesvorstandssitzung über diesen vom Finanzministerium zurzeit präferierten Lösungsansatz beraten und das weitere Vorgehen bei der Herstellung einer amtsangemessenen Besoldung beraten.

Aus Sicht der GdP ist dieser Vorschlag so nicht annehmbar. Es erscheint kaum vorstellbar, die vorhandene Lücke allein durch familienbezogene Leistungen zu schließen, insbesondere da diese Leistungen nicht in Geld gewährt werden und statt dem alimentationsrechtlichen Leistungsprinzip lediglich der Logik der Fürsorge des Dienstherrn folgen.

Wie geht es weiter?

Derzeit besteht - selbst nach Auffassung des Finanzministeriums - keine Aussicht, dass bis zum Jahresende die Verfassungswidrigkeit der geltenden sächsischen Besoldungsvorschriften beseitigt wird. Darüber hinaus halten wir das Lösungskonzept des Finanzministeriums für die Einhaltung des Mindestabstandsgebots für nicht annehmbar.

DGB, SRV und SBB-Beamtenbund und Tarifunion haben im Anschluss an das Gespräch vereinbart, ihre Positionen zu dem Konzept des SMF miteinander abzustimmen.

Ob und inwieweit alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter unabhängig von Besoldungsordnung, Besoldungsgruppe, Familienstand und Kinderanzahl unbedingt noch vor Jahresende ihrer Besoldung für das laufende Jahr widersprechen sollten, prüfen wir derzeitig.

Über das Ergebnis werden wir spätestens Ende Oktober informieren. Des Weiteren werden wir über die Entwicklung und über die Inhalte bzw. Ergebnisse der folgenden Gespräche weiter berichten.


GdP – Wir tun was!
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