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Klage

Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung der GdP

Dresden:.

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichtes Dresden verhandelte am 28. Januar 2005 die Klage des Polizei-Hauptpersonalrates gegen das Sächsische Staatsministerium des Innern, in der Frage Mitbestimmungsrechte der Personalräte.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Sachsen e.V. und auch der Hauptpersonalrat vertraten bisher die Rechtsauffassung, dass es keine Mitwirkung auf Antrag geben kann.
Das Innenministerium sah das in der Vergangenheit anders.
Personalmaßnahmen, bei denen der Betroffene keine Beteiligung des Personalrates wünschte, wurden dem zuständigen Personalrat nur zur Kenntnis gegeben.

„In der Praxis bedeutete dies, dass die Personalvertretungen bisher keine Einwendungen z. B. gegen eine Versetzung erheben konnten.
Selbst dann nicht, wenn eine Benachteiligung anderer Kolleginnen und Kollegen offensichtlich sind“, sagte Erik Berger, Vorsitzender des Polizei-Hauptpersonalrates.

Das Verwaltungsgericht bestätigte nun das Mitwirkungsrecht der Personalräte. Ob das Innenministerium das Urteil akzeptiert oder in Berufung geht ist derzeit nicht bekannt.
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