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Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

LADG - nicht nur Buchstabensalat

Vor zweieinhalb Wochen schon, berichteten wir mit Empörung über das neue Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), welches durch den dortigen Rechtsausschuss mehrheitlich eingebracht wurde.

Was unvorstellbar klang, wurde nun zur traurigen Realität.
Am gestrigen Abend erreichte uns die Nachricht, dass man dieses Gesetz im Berliner Abgeordnetenhaus tatsächlich verabschiedet hat, was einem kräftigen Schlag ins Gesicht aller im öffentlichen Dienst tätigen Bediensteten in Berlin gleichkommt - und zwar mit ordentlich Anlauf.

Nicht nur wir als Gewerkschaft der Polizei liefen Sturm gegen diese Initiative, es wurden sogar Forderungen laut, man möge keine Kräfte mehr nach Berlin entsenden. Auch viele Politiker anderer Bundesländer und sogar Bundesinnenminister Horst Seehofer äußerten sich schwer besorgt und extrem kritisch über den Gesetzesentwurf und bezeichnete diesen als „im Grunde ein Wahnsinn“, wie der Tagesspiegel vom 27.05.2020 berichtete.
Nun ist es bittere Wahrheit geworden und in Berlin tätige Beamte müssen nun ihre Unschuld beweisen, sollte sie irgendjemand der Diskriminierung bezichtigen.

“In dubio contra reo” oder auch „Im Zweifel gegen den Angeklagten“ heißt es ab sofort für die dortigen Kolleginnen und Kollegen. Dieser eigentlich richtig lautende Grundsatz „In dubio pro reo“ also „Im Zweifel für den Angeklagten“, welcher zwar nicht gesetzlich normiert aber als grundrechtsgleich gilt, wird damit ad absurdum geführt. Die Beweislastumkehr ist somit tatsächlich eingetreten. Zukünftig werden sich Richter in solchen Angelegenheiten nicht mehr an diese tragende Säule des Rechtsstaates halten können. Ein absurder und untragbarer Zustand. Ein klares Zeichen der Berliner Politik und der dortigen rot-rot-grünen Regierung gegen diejenigen, welche den Rechtsstaat aufrecht erhalten sollen, ihren Mann oder Frau stehen und dabei nicht selten den Kopf dafür hinhalten, für das was die „Landesoberhäupter“ zu verantworten haben. Rückendeckung? - Fehlanzeige! Danke für nichts.

Sowohl die GdP Berlin aber auch die Parteien der Opposition haben angekündigt, das Gesetz mittels einer Verfassungsklage prüfen zu lassen. Wir können nur hoffen, das dem Gesetz ein Ende gesetzt wird. Derweil werden wir als GdP Sachsen kritisch prüfen, in wie weit es notwendig ist, sächsische Kolleginnen und Kollegen nach Berlin zum Einsatz zu entsenden.

GdP - wir tun was

Bild von S. Hermann & F. Richter auf Pixabay
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