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Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Einschüchterung eines Polizeibeamten in Niedersachsen

Stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender Dietmar Schilff: Völlig inakzeptable Aktion in Hitzacker erfordert deutliche Konsequenzen

Berlin/Hannover.
Die GdP stellt seit Jahren eine verstärkte Aggressivität gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes fest und auch die polizeiliche Kriminalstatistik ist in dieser Frage eindeutig. Der neugeschaffene Paragraf 114 Strafgesetzbuch (StGB), der im Mai letzten Jahres im Bundestag verabschiedet wurde und für dessen Einführung die GdP acht Jahre lang aktiv gewesen ist, muss von der Justiz konsequent angewandt werden.

„Wer einen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angreift, greift unsere freiheitlich demokratische Grundordnung an“, so der der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, der auch zugleich Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen ist. Diese neue Form des an den Pranger stellen durch die Veröffentlichung der Privatadresse eines Polizeibeamten in sozialen Netzwerken, erfordert umgehendes Handeln. Die GdP begrüßt ausdrücklich die deutliche Positionierung vom niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius zu diesem Sachverhalt sowie ebenso von weiteren Politikern.
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