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Info 22/2022 - Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Bundesinnenministerin Nancy Faeser legt Gesetzesänderung für Bundesbeamte vor – Thüringen muss handeln

Erfurt.
Die Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung zur Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit
der Polizeizulage auf den Weg gebracht. Dieses verkündete Bundesinnenministerin
Nancy Faeser bei Ihrer Rede am 12.09.2022 auf den Bundeskongress der GdP in Berlin. Die Thüringer Landesregierung und der Thüringer Landtag, welche
auch in Konkurrenz mit dem Bund um Arbeitskräfte im öffentlichen Dienst stehen, sind
nun zwingend zum Handeln aufgerufen. Die GdP sieht deutlichen Handlungsbedarf der
Politik, um ein Auseinanderdriften bei Besoldung und Versorgung zu Verhindern und
ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben.
Thüringens GdP-Landesvorsitzende Mandy Koch äußerte: „Wir fordern die Thüringer
Parteien und Fraktionen auf, klar Position für die Ruhegehaltsfähigkeit der
Polizeizulage zu beziehen und sich damit an die Seite unserer Polizisten in Thüringen
zu stellen!“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte: "Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
stehen Tag und Nacht an vorderster Front für unseren Rechtsstaat ein. Sie sorgen
dafür, dass wir ein sehr sicheres Land sind – und sie verteidigen unsere Demokratie.
Immer häufiger müssen sie Übergriffe und Gewalt erleben. Nicht selten riskieren Polizistinnen
und Polizisten ihre Gesundheit und auch ihr Leben für die Sicherheit von uns
allen. Es ist mir sehr wichtig, dass die Beamtinnen und Beamten mehr Rückhalt, Respekt
und Wertschätzung erhalten. Diese Wertschätzung muss auch finanziell spürbar
sein. Unser Vorschlag schließt auch diejenigen Polizistinnen und Polizisten ein, die seit
der Abschaffung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage in den Ruhestand versetzt
worden sind."
Nach dem Gesetzentwurf werden sich künftigen die Versorgungsbezüge der im Bundesdienst
stehenden und pensionierten Polizistinnen und Polizisten um bis zu 160 Euro
pro Monat erhöhen – insgesamt ca. 56.000 Beamtinnen und Beamte.
Die GdP Thüringen fordert die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
für Thüringen nach dem Vorbild des Bundes.

Der Landesvorstand
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