Klare Aufgabenstellung: Infektionsrisiko verringern!
Datenübermittlung zu Erkrankten und Verdachtsfällen erforderlich
Es darf nicht sein, dass Polizeivollzugsbeamt*innen keine Informationen zum möglicherweise bestehenden erhöhten Infektionsrisiken bekommen und somit ohne die Möglichkeit einer vollständigen Beurteilung der Lage in Einsatzsituationen geraten. Verwiesen sei an dieser Stelle insbesondere auf Einsätze im Rahmen der häuslichen Gewalt. Gerade bei diesen kann auf engstem Raum der in der o. g. Verordnung geforderte Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden. Im Extremfall infizieren sich die eingesetzten Beamt*innen und kehren als mögliche Überträger in ihre Dienststellen und zum Dienstschluss zu ihren Familien zurück. Um dieses Risiko zu minimieren, ist eine datenschutzrechtlich sichere Übertragung personenbezogener Daten zu nachweislich infizierten Personen an die Thüringer Polizei unerlässlich.
Nach Kenntnis der GdP liegt eine rechtliche Stellungnahme des TLfDI vor, die unsere Forderungen unterstützt. Jetzt gilt es, diese auch umzusetzen und zügig einen Weg zur Datenübermittlung an die Thüringer Polizei, und zwar rund um die Uhr, zu finden.
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11, gdp-thueringen@gdp.de
Nach Kenntnis der GdP liegt eine rechtliche Stellungnahme des TLfDI vor, die unsere Forderungen unterstützt. Jetzt gilt es, diese auch umzusetzen und zügig einen Weg zur Datenübermittlung an die Thüringer Polizei, und zwar rund um die Uhr, zu finden.
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11, gdp-thueringen@gdp.de