Mahnwachen angekündigt
GdP Brandenburg: Polizisten wehren sich!
Schuster: "Wer 25 Jahre Brandenburger Verfassung feiern will, muss auch verfassungsgemäß handeln"
Unsere Kolleginnen und Kollegen erwarten zu Recht, dass sie für ihre erbrachten Leistungen mindestens die verfassungsmäßig vorgeschriebene Besoldung erhalten.
Die Polizistinnen und Polizisten haben auf die Verfassung geschworen. Sie sollen Recht und Gesetz und damit die innere Sicherheit in Brandenburg für alle Bürgerinnen und Bürger durchsetzen. Die Landesregierung hat ebenfalls auf die Verfassung geschworen.
Es gibt nur eine Verfassung!
Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie alle Polizistinnen und Polizisten dafür entschädigt, dass sie in den Jahren 2004 bis 2014 unterbezahlt wurden. Der vorliegende Gesetzentwurf –Nachzahlungsgesetz -, nach dem lediglich Kläger und Widerspruchsführer entschädigt werden sollen, findet null Akzeptanz unter unseren Kolleginnen und Kollegen.
Wir fordern die Landesregierung auf, den Artikel 5 des vorliegenden Gesetzesentwurfes zu streichen und sofort mit uns konstruktive Gespräche aufzunehmen, um die Verfassungswidrigkeit der Jahre 2004 bis 2014 gerecht auszugleichen.
Wer 25 Jahre Brandenburger Verfassung feiern will, muss auch verfassungsgemäß handeln.
Die Polizistinnen und Polizisten haben auf die Verfassung geschworen. Sie sollen Recht und Gesetz und damit die innere Sicherheit in Brandenburg für alle Bürgerinnen und Bürger durchsetzen. Die Landesregierung hat ebenfalls auf die Verfassung geschworen.
Es gibt nur eine Verfassung!
Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie alle Polizistinnen und Polizisten dafür entschädigt, dass sie in den Jahren 2004 bis 2014 unterbezahlt wurden. Der vorliegende Gesetzentwurf –Nachzahlungsgesetz -, nach dem lediglich Kläger und Widerspruchsführer entschädigt werden sollen, findet null Akzeptanz unter unseren Kolleginnen und Kollegen.
Wir fordern die Landesregierung auf, den Artikel 5 des vorliegenden Gesetzesentwurfes zu streichen und sofort mit uns konstruktive Gespräche aufzunehmen, um die Verfassungswidrigkeit der Jahre 2004 bis 2014 gerecht auszugleichen.
Wer 25 Jahre Brandenburger Verfassung feiern will, muss auch verfassungsgemäß handeln.