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Mehr Schutz für Polizei und Rettungskräfte

Gewerkschaft der Polizei Hessen unterstützt die hessische Bundesratsinitiative

Wiesbaden.

Auf breite Zustimmung und Unterstützung der GdP Hessen stößt der Gesetzesantrag des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU), im Wege einer Bundesratsinitiative einen neuen Schutzparagrafen für Polizei- und Rettungskräfte im Strafgesetzbuch zu verankern.

„Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte“

soll danach ein eigenständiger Straftatbestand werden und zum Ausdruck bringen, dass ein Angriff auf unsere Kolleginnen und Kollegen ein „besonderes Unrecht“ darstellt.

GdP-Landeschef Andreas Grün:
„Der Beschluss der hessischen Landesregierung greift eine langjährige Forderung der GdP nach qualifiziertem Schutz von Einsatzkräften auf. Bei über 60.000 Angriffen bundesweit, davon über 3.000 in Hessen, ist dieser Schutzparagraph dringend notwendig.
Zustände wie zuletzt in Frankfurt sind nicht mehr hinnehmbar“.

Die hessische GdP ist dankbar, dass ihre schon vor vielen Jahren an die Politik herangetragene Initiative durch die Landesregierung nun endlich den Weg in den Bundesrat gefunden hat.

Grün:
„Warum bedarf es immer solch schrecklicher Szenen wie in Frankfurt (Blockupy-Proteste am 18. März 2015), damit die politisch Verantwortlichen erkennen, welchen tagtäglichen besonderen Gefahren die Einsatzkräfte ausgesetzt sind.
Selbst Hilfs- Rettungsdienste und die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr erleben inzwischen am eigenen Leibe den mangelhaften Respekt vor ihrer Arbeit“.

Die GdP hofft nun auf eine breite Mehrheit im Bundesrat für den Vorstoß Hessens.
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