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GdP Thüringen zu Besoldungsanpassung: Das unbekannte ETWAS!

Erfurt.

Die Übertragung des Tarifergebnisses vom Februar 2017 auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten von Polizei und Justiz lässt noch immer auf sich warten. Aber, man höre und staune, die Thüringer Landesregierung ist jetzt im Mai 2017 dabei, das Gesetz zur Besoldungsanpassung auf den Weg zu bringen (nachzulesen in der Drucksache 6/3797 des Thüringer Landtages). Bis zum 10. Juni 2017 hat der Haushalts- und Finanzausschuss alle Gewerkschaften und Organisationen um eine Stellungnahme zu diesem Thema gebeten; am 26. Juni 2017 beginnen die Parlamentsferien.

Ob bis dahin das Gesetz auf den Weg gebracht ist?

Und wann haben dann unsere Beamtinnen und Beamten mit einer Zahlung zu rechnen?

Rückwirkend zum 1. Januar 2017- so wie es der Tarifvertrag vorsieht?


Sehr geehrte Frau Finanzministerin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie den warmen Dankesworten endlich auch Taten der Wertschätzung folgen!

Wir möchten Ihnen nochmals verdeutlichen, es geht um 2 Prozent Entgelterhöhung zum 1. Januar 2017 und um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018 und es geht um 75 Euro Sockelbetrag, der in den unteren Gehaltsgruppen tatsächlich eine spürbare Einkommensverbesserung erzeugen würde. Attraktive Berufsbilder werden ganz überwiegend von den Arbeitgebern gezeichnet! Legen Sie den Rotstift endlich beiseite und greifen Sie zu dem grünen Stift, der einen fairen Gesetzentwurf unterzeichnet.

Ach und übrigens, obwohl der Tarifvertrag beschlossen und die nominalen Erhöhungen quasi zementiert sind, hat es das Land Thüringen noch nicht fertig gebracht, den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst und damit in der Thüringer Polizei und Justiz ihr zustehendes Gehalt zu zahlen. (Stand 17. Mai 2017)

Frau Taubert rüsten Sie Ihre Arbeitsbereiche mit aktueller Technik und ausreichend Personal aus, so dass die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ihre hart erkämpften Gehaltverbesserungen nicht erst ein halbes Jahr rückwirkend erhalten.
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