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Daschner-Prozess: Konrad Freiberg in der ZDF-Drehscheibe

"Deutsche Polizei hält sich an Gesetze und wendet in Verhören keine Gewalt an"

Berlin.

Im ZDF-Magazin "drehscheibe Deutschland" forderte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, am heutigen Montag einen klaren Handlungsspielraum bei Polizei-Verhören. Er rechnet mit einer Bestrafung der angeklagten Polizisten im so genannten Daschner-Prozess.

Hier die Pressemeldung des ZDF im Wortlaut:

" Mainz (ots) - Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, erwartet, dass die Angeklagten im Frankfurter Daschner-Prozess bestraft werden. In der ZDF-Sendung "drehscheibe Deutschland" äußerte er die Erwartung, dass die Richter den Handlungsspielraum der Polizei im Umgang mit Verdächtigen wie im Entführungsfall Jakob von Metzer festlegen: "Ich gehe davon aus, dass das Gericht festlegt, dass die Polizei bei Personen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, weder Gewalt anwenden noch damit drohen darf."

Besorgt sieht Freiberg, dass in den letzten Wochen mehrfach Angeklagte oder verurteilte Täter angaben, wie der verurteilte Mörder Magnus Gäfgen im Daschner-Prozess von der Polizei durch massive Drohungen zu einer Aussage gezwungen worden zu sein: "Das war zu befürchten, dass das Schule macht, dass nun Tatverdächtige und Verbrecher sich dahinter verbergen, um Vorteile zu erlangen." Dies seien aber überwiegend unbewiesene Behauptungen: "Die deutsche Polizei handelt in aller Regel im Sinne des Rechtsstaates, wendet keine Gewalt an und hält sich an Gesetze."

Sowohl im Pascal-Prozess von Saarbrücken als auch im Schweriner Mordfall um die siebenjährige Sarah gaben Beschuldigte in den letzten Tagen an, von den Polizisten im Verhör bedroht worden zu sein. Beweise dafür gibt es in beiden Fällen bisher nicht.

Gleichwohl werde auch in der Polizei über den Daschner-Prozess heftig diskutiert. Freiberg stellte klar: "Man muss zwei Seiten sehen: Erstens die Gewissenskonflikte, die ein Polizist hat, wenn es darum geht, möglicherweise das Leben eines Kindes zu retten. Zweitens aber den Rechtsstaat. Polizei muss Grenzen haben. Der Staat muss deutlich machen, was die Polizei darf. Soll die Polizei Gewalt anwenden - in welchen Fällen?" Freiberg rechnet damit, dass das Urteil im Frankfurter Prozess der Polizei jegliche Gewaltanwendung bei Verhören verbietet, aber auch die Situation der Ermittler in Betracht zieht und eine milde Strafe verhängt. "

Zum Originaltext auf dpa-ots
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