Werden die Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen Opfer unterschiedlicher Zuständigkeiten?
„Deutschland steht zusammen“ und lässt bestimmte Gruppen in den Ländern im Stich

Nachdem bei den beiden letzten Entlastungspakten der Bundesregierung die Rentnerinnen und Rentner sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger außen vorgelassen wurden, sind diese im jetzigen Entlastungspaket endlich berücksichtigt worden.
Zum 1. Dezember 2022 erhalten Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten.
Zum 1. Dezember 2022 erhalten Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten.
In dem Entlastungspaket fehlen jedoch wieder die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder und der Kommunen. Sie finden in dem Papier keine Berücksichtigung.
Die GdP-Senioren fordern die Landesregierungen auf, ihre Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger genauso wie die des Bundes zu behandeln und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zum 1. Dezember 2022 auszuzahlen. Diese warten auf eine zeitnahe positive Nachricht aus ihren Staatskanzleien.
Die GdP-Senioren fordern die Landesregierungen auf, ihre Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger genauso wie die des Bundes zu behandeln und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zum 1. Dezember 2022 auszuzahlen. Diese warten auf eine zeitnahe positive Nachricht aus ihren Staatskanzleien.