Digitalisierung geht nur mit den Menschen
Verhältnis von Arbeit und Privatheit im Fokus
Die Digitalisierung halte unterdessen noch weitere Herausforderungen parat, meint Kunz. Unter den Aspekten Bildung und Medienkompetenz erwarte sie eine veränderte gesellschaftliche Diskussionskultur. „Diese Aspekte stellen hohe Anforderungen an Bürgerbeteiligung und Partizipation. Für die Polizei bedeutet dies unter anderem ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeitsarbeit in den sozialen Medien zu strukturieren sowie in Aufklärung und Prävention zu investieren.“
Überzeugt ist die ehemalige GdP-Bundesjugendvorsitzende zudem davon, dass sich Tatbegehungsweisen wandeln werden. Die Polizei müsse hier technisch und personell Schritt halten, forderte sie. Voraussetzung dafür seien die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen und eine Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Ermittlungs- und Justizbehörden.
Mit gewisser Sorge betrachtet Kunz das Verhältnis von Arbeit und Privatheit. Die Digitalisierung könne zu einer Entgrenzung führen, wenn nicht vernünftige Regelungen zur Erfassung von Arbeitszeit und dem Schutz der Beschäftigten entworfen würden. Einer selbstbestimmten Informationsgesellschaft ließe sich zwar ausdrücklich zuzustimmen, jedoch müsse sich auch das Mitbestimmungsrecht „digitalisieren“.
Schließlich, so stellte die Gewerkschafterin fest, seien auch die Arbeitsprozesse nicht von einer Digitalisierung ausgenommen. „Orts- und zeitunabhängige Arbeitsplätze sollten das Ziel sein.“ Das mobile Arbeiten gewinne zunehmend an Bedeutung und könne sowohl in den operativen als auch den nicht operativen Bereichen möglich sein.
Überzeugt ist die ehemalige GdP-Bundesjugendvorsitzende zudem davon, dass sich Tatbegehungsweisen wandeln werden. Die Polizei müsse hier technisch und personell Schritt halten, forderte sie. Voraussetzung dafür seien die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen und eine Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Ermittlungs- und Justizbehörden.
Mit gewisser Sorge betrachtet Kunz das Verhältnis von Arbeit und Privatheit. Die Digitalisierung könne zu einer Entgrenzung führen, wenn nicht vernünftige Regelungen zur Erfassung von Arbeitszeit und dem Schutz der Beschäftigten entworfen würden. Einer selbstbestimmten Informationsgesellschaft ließe sich zwar ausdrücklich zuzustimmen, jedoch müsse sich auch das Mitbestimmungsrecht „digitalisieren“.
Schließlich, so stellte die Gewerkschafterin fest, seien auch die Arbeitsprozesse nicht von einer Digitalisierung ausgenommen. „Orts- und zeitunabhängige Arbeitsplätze sollten das Ziel sein.“ Das mobile Arbeiten gewinne zunehmend an Bedeutung und könne sowohl in den operativen als auch den nicht operativen Bereichen möglich sein.