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Zur Erinnerung...

Ergebnisse der letzten Tarifrunde Bund und Kommunen 2020

Berlin.

Am 25. Oktober 2020 hatte sich die Gewerkschaftsseite mit der Arbeitgeberseite Bund und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) in der 3. Verhandlungsrunde auf eine Tarifeinigung verständigt. Hier stellen wir die Ergebnisse der letzten Tarifrunde für den Bereich des Bundes und der Kommunen von 2020 vor.

Lineare Entgelterhöhung mit sozialer Komponente
  • ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro
  • ab dem 1. April 2022 um 1,8 Prozent

Der Mindestbetrag in Höhe von 50 Euro bedeutet bis in die Entgeltgruppe 11 Stufe 2 eine Erhöhung, die über 1,4 Prozent liegt.

Laufzeit bis 31. Dezember 2022
Von der Arbeitgeberseite wurde zunächst eine Laufzeit von 36 Monaten (31. August 2023) gefordert. Hier konnte die Gewerkschaftsseite eine Laufzeit von 28 Monaten durchsetzen.
Weiterhin wurde eine gestaffelte Corona-Prämie vereinbart:
  • EG 1 bis 8: 600 Euro
  • EG 9 bis 12: 400 Euro
  • EG 13 bis 15: 300 Euro

Die Prämie ist steuer- und abgabenfrei, sofern nicht bereits Prämien ausbezahlt wurden und in der Summe 1.500 Euro nicht überschritten werden.

Der schwerwiegende Eingriff der Arbeitgeber in das Eingruppierungsrecht hinsichtlich des Arbeitsvorgangs konnte durch die Gewerkschaftsseite erfolgreich abgewehrt werden.

Zudem konnte eine Forderung der Gewerkschaftsseite, die Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells bis zum 31. Dezember 2022, durchgesetzt werden.

Verbesserungen für Azubis
Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten erhalten
  • ab dem 1. April 2021 eine Erhöhung um 25 Euro und
  • ab dem 1. April 2022 eine Erhöhung um weitere 25 Euro
sowie für 2020 eine Corona-Prämie von 225 Euro im Bereich der Kommunen und 200 Euro beim Bund.

Neben der Verlängerung der Regelung zur Übernahme von Azubis bis 31. Dezember 2022 ist es außerdem gelungen, in die Tarifierung der praxisintegrierten Studiengänge einzusteigen. Zeitnah sollen Verhandlungen aufgenommen werden.

Besondere Regelungen für die VKA:
Anhebung Jahressonderzahlung
Tarifgebiet West
  • EG 1 bis 8 ab dem Jahr 2022 auf 84,51 Prozent
Tarifgebiet Ost
  • EG 1 bis 8 für das Jahr 2022 auf 81,51 Prozent und ab dem Jahr 2023 auf 84,51 Prozent

Durchbruch bei der Arbeitszeit Ost/West
Die Gewerkschaftsseite konnte eine Anpassung der Arbeitszeit Ost an West durchsetzen. Ab Januar 2022 und Januar 2023 sinkt die Arbeitszeit der Beschäftigten im Osten jeweils eine halbe Stunde und liegt ab 2023 mit 39 Stunden auf Westniveau.

TV COVID
Die Verlängerung des Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA (TV COVID) bis zum 31. Dezember 2021 konnte ebenfalls vereinbart werden.

Attraktivität des öffentlichen Dienstes
Der VKA war es wichtig, Änderungen bezüglich der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) herbeizuführen. Für die Gewerkschaftsseite hingegen war es wichtig, dass bestehende Dienstvereinbarungen zu Leistungen aus dem Budget für die LOB § 18 TVöD bestehen bleiben. Dies ist gelungen und zudem konnten sich die Tarifvertragsparteien darauf einigen, Anreize für den öD wie Zuschüsse für Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit (zum Beispiel Fahrtkostenzuschuss für ÖPNV-Jobticket) zu schaffen.
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