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"Spaziergänge"

GdP Bayern verurteilt Gewaltausbrüche in München

München.

Die GdP Bayern verurteilt auf Schärfste die zahlreichen Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Zusammenhang mit den sog. „Spaziergängern“ gegen die geltenden Corona-Maßnahmen in den vergangenen Tagen. Gestern kam es in München wieder zu verletzten Kolleginnen und Kollegen, als mehrere Tausend Menschen gegen die Corona-Maßnahmen, gegen die Impf-Kampagne sowie die derzeit geltenden Einschränkungen demonstrierten. Die Einsatzstrategie für diese nicht angemeldete Versammlung war nach unserer Erkenntnislage von Seiten der Einsatzkräfte dem Einsatzgeschehen angemessen. In Einzelfällen, bei denen die jeweilige Ursächlichkeit von demonstrierenden Spaziergängern ausgegangen ist, wurden die Einsatzkräfte im Rahmen der Gefahrenabwehr bzw. der Strafverfolgung tätig. Hierbei mussten Personen des Platzes verwiesen bzw. vorläufig festgenommen werden. In einigen wenigen Fällen musste sogar unmittelbarer Zwang gegen randalierende Personen eingesetzt werden.

Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind hohe Güter unserer demokratischen Verfassung. Auch und gerade in Zeiten der Unsicherheit trägt die Ausübung dieser Freiheiten unzweifelhaft zum gesellschaftlichen Diskurs bei. Allerdings enden diese Freiheiten – wie andere übrigens auch – spätestens dann, wenn gegen geltende Gesetze verstoßen und die Polizei stellvertretend für den Staat gewaltsam angegriffen wird, so Landesvorsitzender Peter Pytlik.

Offenbar sind sich die Teilnehmer solcher angeblicher „Demo-Spaziergänge“, der bezogen auf den gestrigen „Demo-Spaziergang“ in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und Corona Regeln weder nach dem Versammlungsrecht angemeldet noch genehmigt war, ihres strafbaren Handelns nicht bewusst. Die Teilnehmer unterliegen hier dem Irrglauben, wenn sie eine Kerze in der Hand haben und sich in der Anonymität einer Menschenmenge verstecken, dass für sie das Recht nicht mehr greift und sie dann ungehindert ihre teils kruden Querdenker-Ansichten im Schutz einer vermeintlichen Anonymität ausleben können.

„Grantler und kritische Zeitgeister“ hat es in Bayern immer schon gegeben und es ist auch nicht verwerflich seine durchaus kritische oder anderslautende Meinung zu vertreten. Dies alles aber im Rahmen geltenden Rechts und insbesondere unter Pandemiebedingung mit Beachtung aller Corona-Auflagen die im Rahmen einer angemeldeten Versammlung dann zum Schutz der Versammlung erlassen aber auch deren Einhaltung durch die Polizei überwacht wird.

Wer sich nicht an die Spielregeln einer freiheitlich demokratischen Grundordnung hält, muss dann auch damit rechnen, dass eine wehrhafte Demokratie über Mittel verfügt, dafür zu sorgen, dass Recht und Gesetze Beachtung finden, so Pytlik.

Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass bewusst Demonstrationen nicht angezeigt und polizeiliche Maßnahmen durch Absprachen im Internet zielgerichtet umgangen werden. Spätestens wenn dann noch Polizeieinsatzkräfte angegriffen und verletzt werden, ist eine Grenze überschritten. Solche „Demo-Spaziergänge“ sind, wie in der gestrigen Form durchgeführt, schlichtweg nicht zulässig. Die Bayer. Polizei ist erforderlichenfalls durchaus in der Lage, auch von einem größeren Personenkreis, beim Vorliegen rechtswidrigen Verhaltens die Personalien festzustellen und entsprechende Anzeigen zu erstatten oder Personen bei Vorliegen von Straftaten festzunehmen und entsprechende Strafverfahren gegen jeden einzelnen Teilnehmer einzuleiten. Mit ihrem Handeln in Pandemie-Zeiten gefährden die Teilnehmer zudem nicht nur sich selbst, sondern auch andere und natürlich auch die Einsatzkräfte.

Wir fordern daher alle friedlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer von solchen Demonstrationen auf, sich an die geltenden Gesetze zu halten und sich deutlich gegen die vereinzelten Krawallmacher, gewaltbereite Querdenker und Extremisten in ihren Reihen zu positionieren.

Klar ist, die Bayer. Polizei wird mit aller Konsequenz gegen Gewalttätigkeiten vorgehen und die Gangart der Polizei wird sich lageangepasst auch verändern. Der Staat muss wehrhaft bleiben und darf sich von solchen ignoranten und gewaltbreiten Menschen nicht vorführen lassen, so der GdP-Landesvorsitzende.

Ob sich das Erfordernis polizeistrategischen Handelns gegen solche ungenehmigten Veranstaltungen in der Zukunft stellt, ist einzig von den unvernünftigen Teilnehmern selbst abhängig – sie sind es, die die Ursache für polizeiliches Handeln setzten. Und das sollte sich jeder Einzelne genau überlegen, ob es ihm das Wert ist. Für die Polizei ist die Zahl der Teilnehmer jedenfalls nicht das Kriterium – wir orientieren unser Handeln an der geltenden Gesetzeslage. Nicht mehr, aber auch bestimmt nicht weniger.
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