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GdP Berlin: Gesundheitsschutz wurde nicht ernst genommen - Innere Sicherheit ist gefährdet

Berlin.

Nach Bekanntwerden mehrerer Krankheitsfälle in einer Notunterkunft für Flüchtlinge auf dem Polizeigelände in der Radelandstraße bleiben für die Gewerkschaft der Polizei viele Fragen ungeklärt: „Unsere Kollegen wurden nur sehr lückenhaft über eventuelle Gesund-heitsrisiken und geeignete Schutzmaßnahmen informiert“, sagte der stellvertretende Lan-desbezirksvorsitzende Detlef Herrmann. Zwar habe es die Anweisung gegeben, falls vorhanden einen Mundschutz zu tragen, später seien auch Schutzanzüge ausgeteilt worden. Doch ohne Einweisung in das korrekte An- und vor allem Ablegen dieser Schutzkleidung sei eine solche Maßnahme wenig effektiv.

„Unsere Kräfte werden mit der Situation alleine gelassen und sind völlig unvorbereitet in die-sen Einsatz geschickt worden“, stellte Herrmann fest. Hier sei die Behördenleitung ihrer Für-sorgepflicht für die Mitarbeiter nicht ausreichend nachgekommen. Darüber hinaus stelle sich die Frage, wie generell mit Gesundheitsrisiken durch den Einsatz in Flüchtlingsunterkünften umgegangen werde. „Wenn selbst die Polizei so spät und lückenhaft informiert wurde, was ist dann erst mit den unzähligen ehrenamtlichen Helfern“, gab er zu bedenken.
Auch das Heranziehen der Landeseinsatzreserve zur Bewachung des Geländes, sieht die Ge-werkschaft kritisch. „Die Sicherheit in der Stadt ist nicht mehr gewährleistet, wenn sogar die letzte Reserve nun dauerhaft Wachposten stehen und Flüchtlingsunterkünfte herrichten muss“, so Herrmann. Die Beamten der Landeseinsatzreserve sind normalerweise dazu da, die Funkstreifen nachts bei besonderen Einsätzen und Notlagen zu unterstützen und schnell ein-greifen zu können.
„Es ist nicht primäre Aufgabe von Polizei und Feuerwehr, Notbetten aufzubauen, für Essen und Getränke zu sorgen, die Müllabfuhr zu organisieren und sich um Spielmöglichkeiten für Kinder zu sorgen. Genau das tun unsere Kollegen jedoch“, beschrieb Herrmann die Lage während der vergangenen Tage. Hier seien die Innenbehörde und der eigens eingerichtete Koordinierungsstab für Flüchtlinge in der Pflicht.
Der
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