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GdP-Bezirksgruppe Zoll: BMF rechnet Mindestlohnverstöße klein

Hilden.

Auf "Zeit Online" war es in dieser Woche nachzulesen: "146 Verdachtsfälle auf Verstoß gegen Mindestlohn. Fast 25.000 Mal hat der Zoll die Einhaltung des Mindestlohns im ersten Halbjahr 2015 kontrolliert." Skeptiker, Kritiker und Nörgler nutzen diese Zahlen nun zur eifrigen Häme, denn nach deren Einschätzung sieht eine Erfolgsbilanz anders aus. Zuviel Kontrolle für so wenig Erfolg, so die überwiegende Einschätzung der Kritiker in den Medien und sozialen Netzwerken. Doch die Zahlen decken sich nicht mit den Erfahrungen und Erkenntnissen der Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), so der sperrige Begriff für eine tatsächliche "Arbeitsmarktpolizei", und auch nicht mit denen der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

So wendet sich zum Beispiel ein Kollege aus Nordrhein-Westfalen nach diesem Medienbericht an die GdP: "Ich verfolge die Arbeitsergebnisse meiner Dienststelle aufmerksam. Wir haben allein nur bei uns im ersten Halbjahr 2015 über ein Dutzend Mindestlohnverstöße gehabt. Nach dem Artikel wurden in unserem Bundesland NRW insgesamt aber nur 15 Verfahren wegen Verdachts eines Mindestlohnverstoßes eingeleitet. Da ist etwas gründlich schief gelaufen!" Kritiker hinterfragen angesichts dieser Zahlen dann auch noch die personelle Aufstockung des Zolls im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz. Diese Frage spielt Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) in die Karten, der kaum noch weiß, wie er seine hausintern verschuldeten Personallöcher im Zoll zukünftig noch stopfen soll.

Vielleicht überlegt er schon, die zusätzlichen 1.600 Zollbeamten, nachdem die politische Erfolgsrhetorik von SPD, Grünen, Linken, Sozialverbänden und Gewerkschaften verraucht und abgeschlossen ist, anders zu verwenden. Neben dem Mindestlohn quälen Schäuble nämlich die neue Aufgabe Kfz-Steuererhebung, der enorm zuwachsende Chrystal- und Zigarettenschmuggel, die stärkere Inanspruchnahme der Zollämter durch mehr Internet-Verkäufe aus dem Ausland und der wachsende Vollstreckungsberg. All diese Wachstumsbereiche sind personell nicht ausreichend abgebildet und machen die schon seit Jahren bestehenden Löcher von mehreren Tausend Beamtinnen und Beamten nur noch größer. Die in Kürze zu erwartenden Altersabgänge geburtenstarker Jahrgänge sind dabei noch gar nicht mitgerechnet.

Wer ist der Urheber dieser Zahlenmisere? Man glaubt es kaum, aber die Zahlen gehen aus einer Antwort des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Manfred Zöllmer (SPD) hervor (Bundestagsdrucksache 18/5536 vom 10.07.2015). Wörtlich heißt es dort: "Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2015 wurden insgesamt 24.970 Prüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt und 146 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Mindestlohnverstoßes nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet."

In der Antwort an den Abgeordneten wird verschwiegen, dass in der Zahl der Arbeitgeberprüfungen viele Unternehmen enthalten sind, deren Mindestlohnvorschriften sich nicht aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sondern aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), ergeben. So werden zum Beispiel Mindestlohnverstöße aus der Baubranche regelmäßig nach dem AEntG geahndet. Aber danach hat der Abgeordnete ja nicht explizit gefragt. Die GdP schätzt, dass die Zahl der tatsächlichen Mindestlohnverstöße mehr als zehnmal so hoch ist, wie es das BMF mit diesen Zahlen zugibt.
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