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GdP Hamburg beklagt fehlenden Rückhalt der Justiz

Hamburg.

Nach diversen Beschwerden Hamburger Einsatzkräfte beklagt die GdP Hamburg einen fehlenden Rückhalt seitens der Justiz gegenüber Polizisten. Die Staatsanwaltschaft würde Ermittlungsverfahren in Fällen von Gewalt gegen Einsatzkräfte, mangels öffentlichen Interesse, sehr oft einstellen. Hingegen dauern Verfahren gegen Einsatzkräfte unverhältnismäßig lang - mit fatalen Folgen für die Motivation der Einsatzkräfte.

Horst Niens, Landesvorsitzender der GdP Hamburg: „Die Gewerkschaft der Polizei hat jahrelang dafür gekämpft, dass Angriffe auf Einsatzkräfte strafbewährt werden. Wir begrüßen die Gesetzesänderung mit härteren Strafen bei Angriffen gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte nach wie vor, doch geändert hat sich nichts. Es klingt wirklich alles gut, aber ich glaube es kommt nicht ganz unten beim letzten Amtsanwalt und Staatsanwalt an."

Die GdP Hamburg hat diverse Akten, bei denen es um Fälle geht in denen Einsatzkräfte, bespuckt, angegriffen und beleidigt worden sind. "Wir als Polizisten merken das jeden Tag und jede Nacht, diesen Verfall von Sitte, Moral und Anstand. Man muss aber deutlich hinterfragen, ob der Justizsenatorin der aus unserer Sicht fehlende Rückhalt überhaupt bekannt ist, da die Durchlässigkeit "von unten nach oben" bei Behörden "auch immer so eine Sache" ist“, so Horst Niens.

"Wer eine handlungsfähige Polizei erhalten will, muss die Rahmenbedingungen schaffen!"

In den vergangenen Monaten erreichten uns diverse Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen der Polizei Hamburg. Es geht um offensichtliche strukturelle Probleme der StA Hamburg, die die Einsatzbereitschaft der Polizei
Hamburg gefährden. Strafverfahren gegen Polizeibeamte dauern in Hamburg so lange wie nie zuvor. Nach unseren Erkenntnissen verfügt die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft lediglich über 2,5 Stellen, also deutlich zu wenig Personal. Die Verfahrenszeiten verlängern sich offenbar weiter.

Die Einsatzkräfte der Polizei werden bei diesem Thema gefühlt von der Politik offenbar komplett im Stich gelassen. Selbst routinemäßige polizeiliche Einsatzmaßnahmen bergen das Potential, sich als Einsatzkraft einen Strafverfahren ausgesetzt zu sehen. Aus Unkenntnis oder interessengesteuert werden Strafanzeigen erstattet, die einer neutralen Überprüfung oft nicht Stand halten können.

Ob jedoch eine Strafanzeige gegen die Einsatzkräfte wirklich strafrechtlich relevant ist, ist unerheblich. Wenn das Strafverfahren erstmal läuft, sind die Konsequenzen für die Einsatzkräfte erheblich.
Ein laufendes Strafverfahren begründet die Zweifel an der charakterlichen Eignung für das nächst höhere Amt. Um es deutlich zu machen - ein noch so geringer oder unbegründeter Vorwurf führt zum Ausschluss aus dem Beförderungsverfahren, unabhängig davon, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht.

Die Folgen ausbleibenden Unterstützung von betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind negative Auswirkungen auf die Einsatzmotivation im täglichen Dienst. Wenn die Kolleginnen und Kollegen bei jedem Einschreiten um die nächste Beförderung bangen müssen, werden sie nicht mehr einschreiten. Wer eine
handlungsfähige Polizei erhalten will, muss den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten den Rücken stärken und vernünftige Rahmenbedingungen schaffen.

Die Polizei steht (oft ungerechtfertigt) in der Kritik und wird gezwungen, diese über sich ergehen zu lassen. Die Reaktion der Behörde auf ungerechtfertigte Strafanzeigen wirkt wenig selbstbewusst. Selbstbewusstsein – das Auftreten als starker und kompetenter Partner – sollte jedoch der Anspruch der Polizei sein.
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