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GdP Hessen: Beharrlicher Kampf zahlt sich aus!

Wiesbaden.

Jahrelange Bemühungen der GdP Hessen und des Personalrats der HPA führten zum Erfolg! Seit 2016 verfolgte der Innenminister den Plan, ab 1. Januar 2022 die Polizei-Anwärter nicht mehr an den Personalratswahlen zum örtlichen Personalrat teilnehmen zu lassen.

Es war vorgesehen, dass die Anwärter für den Polizeivollzugsdienst kein Wahlrecht zum Personalrat erhalten sollen (Art. 5 § 101a des Artikelgesetzes). Sie sollten stattdessen Vertrauensleute wählen, die an den Sitzungen des Personalrats mit beratender Stimme teilnehmen könnten (§ 101 b Abs. 2 S. 1). Das Wahlrecht für den Hauptpersonalrat sollten die Polizeianwärter erhalten.

Als Höhepunkt dieser beabsichtigten Grundrechtseinschränkung bezeichnete der Landesvorsitzende Mohrherr die im Juli durchgeführte öffentliche Anhörung im Hessischen Landtag! Alle angehörten Sachverständigen (darunter Staats- und Verfassungsrechtler) ließen am vorgelegten Artikelgesetz der Landesregierung kein gutes Haar!

Auch in der sog. „politischen Sommerpause“ haben wir die plenarfreie Zeit genutzt, bei Landtagsabgeordneten unterschiedlicher Couleur für das Wahlrecht der Polizei-Anwärter weiter zu kämpfen. Neben rechtlichen Bedenken wurden insbesondere auch Argumente geliefert, denen man sich als demokratischer Volksvertreter offensichtlich nicht entziehen konnte.
Nun haben wir mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass es die Landesregierung selbst war, die korrigierend eingegriffen hat. In der 84. Plenarsitzung am 30. September wurde ein Änderungsantrag abschließend beraten.
Tenor: Durch die Änderungen erhalten die Anwärter für den Polizeivollzugsdienst das vollständige Wahlrecht für den örtlichen Personalrat der neuen Hochschule!

Mohrherr abschließend: „Keine andere Gewerkschaft oder Verband hat sich so intensiv mit unseren Polizei-Anwärtern befasst wie die GdP! Wir hatten u.a. in Absprache mit dem Personalrat an der HPA ein Rechtsgutachten eingeholt, um unsere Forderungen revisionssicher zu manifestieren.
Es gab überhaupt keinen Zweifel, dass unsere Polizei-Anwärter ihr Wahlrecht auch ausüben wollen! Beleg dafür sind nicht zuletzt die über 1000 Stimmen, welche die GdP von den Studierenden bei den zurückliegenden Personalratswahlen im Mai 2021 erhalten hat!“

Wir haben versprochen zu kämpfen. Mit Erfolg! Die Landesregierung hat nur durch den öffentlichen Druck der GdP die Kurve gerade noch bekommen.
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