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Waffenverbotszone (WVZ) in FfM. in Kraft – erster Anfang gemacht!

GdP Hessen: Gefahrenabwehrverordnung muss als logische Konsequenz folgen!

Wiesbaden.

Ab 1. November 2023 gilt in Frankfurt am Main eine Waffenverbotszone (WVZ). Die Regelung greift zusätzlich zum (bundesweit) geltenden Waffengesetz. Was bedeutet dies für das subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibenden und den abertausenden Pendlerinnen und Pendler, sowie den Touristen, die den Hauptbahnhof als Einfallstor zur Stadt täglich verlassen?

Unbestritten: „Es wurde höchste Zeit, dass die WVZ in FfM. endlich kommt, sagte GdP- Chef Mohrherr heute Morgen in Frankfurt am Main. Mit klaren Belegen: Das Straftatenaufkommen im Bahnhofsgebiet ist eindeutig. Die Anzahl der Straftaten, die mit Waffen begangen werden, steigen. Eine Evaluation nach einem Jahr wird deutlich machen, wie notwendig und überfällig dieser Schritt war!“

„Stadtregierung muss nachträglich liefern: Einer WVZ müssen sich sozial- und drogenpolitische Sofortmaßnahmen anschließen.“

Die Gewerkschaft der Polizei fühlt sich am heutigen Tag bestätigt, „über ein Jahr den Weg der Frankfurter Polizei öffentlich unterstützt zu haben!“ Unmittelbar nach seiner Amtseinführung im Juli 2022 in FfM., trug PP Stefan Müller den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern im Römer die Einrichtung einer WVZ immer wieder fachlich fundiert vor. Die GdP hatte von Beginn an in mehreren Pressemitteilungen den Weg mitgetragen.

„Es ist nicht alleinige Aufgabe der Vollzugspolizei, Sicherheit und Ordnung ohne Zutun weiterer Verantwortlicher Institutionen, hauptsächlich die der Stadt Frankfurt, herzustellen bzw. langfristig zu gewährleisten. Nicht nur sichtbare Sicherheit durch Polizei- Präsenz, sondern auch Sauberkeit und Beleuchtung zählen dazu. Auch der dringend benötigte Ausbau von Hilfsangeboten sowie Förderung der bestehenden Drogen- und Suchthilfesysteme der Stadt muss deutlich forciert werden,“ so GdP – Vorsitzender Mohrherr.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt werden genau registrieren, wer die Wegbereiter dieser Entscheidung waren. OB Mike Josef hat Wort gehalten! Solange Teile (namentlich aus der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) der Frankfurter Stadtregierung in der Einrichtung dieser WVZ einen Freibrief für die Polizei sehen, jetzt „Racial-Profiling“ ungehindert betreiben zu können, haben diese politischen Schrankengeber ihre Gesinnung und Einstellung zur Polizei vor die Tatsache gestellt, längst überfälligen Hausaufgaben zu machen!

Gerade in Zeiten in denen ein „gewisser Rechtsruck“, belegt durch die Landtagswahlen in Hessen und Bayern in der Gesellschaft festzustellen ist, braucht es deutliche und mehrheitlich getragene politische Entscheidungen, um öffentlichen Missständen wie seit Jahren im Frankfurter Bahnhofsgebiet konsequent zu begegnen! Das im hessischen Landtagswahlkampf arg strapazierte Synonym „vom politisches Ampelchaos in Berlin“ scheint auch im Frankfurter Römer „kein Fremdwort zu sein.“ Insbesondere dann nicht, wenn eigene ideologische Grundprinzipien über dem Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger stehen! Es gibt eine starke Unzufriedenheit im Land mit der Regierung einerseits, anderseits können daraus hauptsächlich „rechte Parteien wie die AfD“ schlagen. Das kann die Demokratie auf Dauer nicht aushalten!
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