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Koalitionsvertrag von CDU und SPD beschlossen

GdP Hessen: Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wird im KOA - Vertrag ausdrücklich NICHT berücksichtigt

Wiesbaden.

Die Parteitage brachten keine Änderungen. Dieser Koalitionsvertrag, der unter dem Rubrum EINE FÜR ALLE firmiert, hat bei allen hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Ruhestand berechtigt „für einen Sturm der Entrüstung gesorgt!“ So gewinnt man kein Vertrauen in die Politik zurück, liebe Koalitionäre in Wiesbaden! Wer 40 oder mehr Dienstjahre im Polizeivollzug gearbeitet hat, nimmt viele negative Erfahrungen aus dem Dienst mit nach Hause. Psychische und physische Belastungen aus dem Polizeidienst sind auch im Ruhestand präsent und machen krank!

GdP – Vorsitzender Mohrherr: „Mehrere CDU geführte Landesregierungen und auch das von der SPD geführte Bundesinnenministerium gehen mit der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage anders um! Die Polizeizulage beträgt beim Bund für die Ruheständler 168.- Euro und für aktive Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten 228.- Euro! Die in Hessen künftig vorgesehenen 160.- Euro für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind „kein großer Wurf und eine klare Missachtung der erbrachten dienstlichen Leistungen unserer „Ehemaligen!“ Wir haben es satt und sind enttäuscht! „Die Polizeizulage muss finanziell dem Bund angepasst und wieder ruhegehaltsfähig gestellt werden. Auch für unsere Bestandspensionäre“, betonte Mohrherr abschließend. Machen Sie mit der Wertschätzung gegenüber ihrer Polizei endlich ernst, und korrigieren Sie diesen Missstand, Herr Ministerpräsident.
Absichtserklärungen und Unverbindliches im Koa – Vertrag lassen Konkretes vermissen!
Die Polizei braucht konsequente Mehreinstellungen (mindestens 2000 mehr), um personelle Lücken schnell schließen und stetig wachsenden Herausforderungen wirksam begegnen zu können. Der formulierten Absichten, in das Personal bei der Polizei zu investieren, müssen mit konkreten Zahlen, die das Einstellungsvorhaben abbilden, Taten folgen. Nebulöse Absichtsbekundungen bringen uns nicht weiter und die jüngsten Forderungen des Rechnungshofes machen Misstrauisch! Der Arbeitsmarkt im Bereich der Länderpolizeien, der Polizei des Bundes und dem BKA ist leergefegt!
Die Polizei Hessen gerät zunehmend „ins Hintertreffen.“ Negative Folge: Studienplätze an der HöMS können nicht umfänglich besetzt werden! Warum ist das so? Unser Polizeinachwuchs braucht bessere Studien- und soziale Rahmenbedingungen. Bezahlbarer Wohnraum während des Studiums muss endlich zur Verfügung gestellt werden.

Verfassungswidrige Besoldung, Perspektivlosigkeit bei den Tarifbeschäftigten sind das Eine. Höchstrichterliche Entscheidungen lassen dieser Landesregierung keinen Handlungsspielraum bei der Beamtenbesoldung! Verlässliche Besoldungskorrekturen müssen sofort verbindlich mitgeteilt werden, denn: Wir haben einen Anspruch auf sofortige verfassungsgemäße Besoldung! Polizei braucht Wertschätzung und Rückendeckung – JETZT: Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit muss nach über 20 Jahren der 41 Stunden Woche endlich vollzogen werden. Die Arbeitszeit im Wechselschichtdienst muss sofort auf 38,5 Stunden reduziert werden! Erschreckende Gewaltszenen, beispielsweise in den Fußballarenen zeigen, dass „sog. Fußballfans“ weder die körperliche Unversehrtheit der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten überhaupt interessiert! Der ansteigenden Gewaltbereitschaft gegen die Polizeibeschäftigten müssen „Schnellverfahren und konsequente Verurteilungen“ gegenüberstehen! Behördlicher Rechtsschutz bei Angriffen gegen die Polizei und damit den Staat muss standardisiert greifen! Härtere Strafen alleine nutzen nicht, wenn Gerichte bestehende Strafrahmen nicht ausschöpfen!
HESSEN DATA und die angekündigte „Vorratsdatenspeicherung“ sind elementare Werkzeuge im Kampf gegen Schwerstkriminalität. Denn: Steigende Fallzahlen, immer größere Datenmengen sowie mangelnde personelle und sächliche Ausstattungen erschweren unseren Ermittlerinnen und Ermittlern, neben den vorhandenen starken psychischen Belastungen in diesem Deliktsbereich die Strafverfolgung erheblich.
Den Auswertungen der Datenträger kommt eine besondere Bedeutung zu: Neben Repression gilt es auch, andauernde Missbräuche (sog. Gefahrenüberhänge) zu erkennen und die Opfer aus diesen Situationen zu befreien.
Dies gelingt nur mit einem ausreichenden Personalansatz, um der Masse an Verfahren Herr zu werden.

Tausende Verfahren bei der Bekämpfung von Kinderpornografie können wegen fehlender rechtlicher Grundlagen einerseits nicht revisionssicher eröffnet werden, andererseits die Verantwortlichen nicht ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden! Daher sind der Einsatz von KI und die Vorratsdatenspeicherung essenzielle Grundlagen moderner Polizeiarbeit! Die Landesregierung hat keine Zeit – sie muss schnell initiativ werden!
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