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GdP Niedersachsen: Polizeibeschäftigte und GdP klar gegen Kennzeichnungspflicht

Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen spricht sich mit Nachdruck gegen eine Kennzeichnungspflicht von Polizistinnen und Polizisten aus und weist auf eindeutige Umfrage-Ergebnisse hin.

Der Gesetzentwurf der Grünen-Landtagsfraktion für ein neues Gefahrenabwehrgesetz war am 15. November Thema einer Anhörung des Innenausschusses und die GdP war als sachverständige Organisation geladen. Die GdP-Juristin Jana Herzog und der Landesvorsitzende Dietmar Schilff nahmen aus fachlicher und gewerkschaftlicher Sicht Stellung zum Gesetzentwurf. Neben den Änderungen im Bereich der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung, unter anderem verdachtsunabhängige Kontrollen, Streichung des Begriffs „Öffentliche Ordnung“, datenschutzrechtliche Regelungen sowie Gefährderansprache, ging es insbesondere um die Themen Polizeibeauftragter und Kennzeichnungspflicht.

„Die niedersächsischen Polizeibeschäftigten wenden sich in unserer kürzlich durchgeführten GdP-Umfrage fast zu 100 Prozent gegen eine Kennzeichnungspflicht. Ein deutlicheres Votum gegen derartige Pläne kann es kaum geben“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff.

„Die Grünen setzen sich vielfach für besseren Datenschutz ein, weil es die heutige Technik ermöglicht, personenbezogene Daten wie Namen mit Adressen oder Fotos aus dem Internet zu kombinieren. Doch gerade diese Möglichkeiten können Polizistinnen und Polizisten im Besonderen gefährden“, erläuterte der Landesvorsitzende. „Das darf es keinesfalls geben!“, forderte Dietmar Schilff abschließend.
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