Land auf Omikron vorbereiten!
GdP Rheinland-Pfalz fordert Politik zum konsequenten Handeln auf
Ausdrücklich zu begrüßen ist nach Auffassung der GdP nach der Beschlusslage der Ministerpräsident:innenkonferenz am gestrigen Tag mit Bundeskanzler Scholz das klare Verbot von Veranstaltungen bzw. die Durchführung ohne Zuschauer, wie beispielsweise bei Fußballspielen, sowie die Schließung von Clubs und Diskotheken. “Um die Sache rund zu machen”, so Landeschefin Kunz, “gehört dazu dann aber auch ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.” Dies mache es unattraktiv, sich draußen aufzuhalten und helfe dabei, alkoholbedingte Exzesse einzudämmen. Im Weiteren fordere die GdP die Versammlungsbehörden dazu auf, Versammlungsverbote zu prüfen.
Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Polizei und zum größtmöglichen Gesundheitsschutz der Kräfte im sogenannten operativen Dienst (wie Streifendienst, Bereitschaftspolizei, Kriminalpolizei etc.) fordert die GdP Regelungen der Dienstzeit, die es ermöglichen, einen Teil der Mitarbeiter:innen durch eine Rufbereitschaftsregelung zu Hause zu lassen, um sie bei Bedarf in den Einsatz zu bringen. Kunz: “Wir wissen im Moment nicht, wie stark Omikron die Polizei in Gänze lahmlegen kann. Wir können jedoch auf die Erfahrungswerte der letzten zwei Jahre zurückgreifen und wir beobachten mit Sorge, was in anderen Ländern rund um die Virusvariante passiert. Kriminalität und Protestbewegungen werden nicht Haltmachen, wenn keine polizeilichen Kräfte mehr Dienst versehen können, weil sie erkrankt, in Quarantäne oder in häuslicher Isolation sind.”
Anmerkung der Redaktion: Weit über 90% der Polizeibeschäftigten sind zweifach geimpft. Die Booster-Impfungen innerhalb der Polizei Rheinland-Pfalz laufen aktuell auf Hochtouren. Hierfür bedankt sich die GdP ausdrücklich bei allen Akteur:innen, die dies ermöglichen. Zudem werden innerdienstlich eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, um Kontakte zu reduzieren. Dies ist in den o.g. operativen Diensten der Polizei jedoch kaum möglich.
Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Polizei und zum größtmöglichen Gesundheitsschutz der Kräfte im sogenannten operativen Dienst (wie Streifendienst, Bereitschaftspolizei, Kriminalpolizei etc.) fordert die GdP Regelungen der Dienstzeit, die es ermöglichen, einen Teil der Mitarbeiter:innen durch eine Rufbereitschaftsregelung zu Hause zu lassen, um sie bei Bedarf in den Einsatz zu bringen. Kunz: “Wir wissen im Moment nicht, wie stark Omikron die Polizei in Gänze lahmlegen kann. Wir können jedoch auf die Erfahrungswerte der letzten zwei Jahre zurückgreifen und wir beobachten mit Sorge, was in anderen Ländern rund um die Virusvariante passiert. Kriminalität und Protestbewegungen werden nicht Haltmachen, wenn keine polizeilichen Kräfte mehr Dienst versehen können, weil sie erkrankt, in Quarantäne oder in häuslicher Isolation sind.”
Anmerkung der Redaktion: Weit über 90% der Polizeibeschäftigten sind zweifach geimpft. Die Booster-Impfungen innerhalb der Polizei Rheinland-Pfalz laufen aktuell auf Hochtouren. Hierfür bedankt sich die GdP ausdrücklich bei allen Akteur:innen, die dies ermöglichen. Zudem werden innerdienstlich eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, um Kontakte zu reduzieren. Dies ist in den o.g. operativen Diensten der Polizei jedoch kaum möglich.