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GdP Sachsen: Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen jetzt in der Anhörung

Kesselsdorf.

Am 4. September 2012 hat die Sächsische Staatsregierung den von den Staatsministerien der Finanzen und des Innern eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungsund Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz) zur achtwöchigen Anhörung freigegeben und eine Medieninformation (http://www.medienservice.sachsen.de/news/173625) unter dem Titel „Transparent, flexibel, leistungsorientiert“ dazu veröffentlicht.

In der Medieninformation heißt es u. a.: „Eine moderne Verwaltung braucht qualifizierte, motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter. Bei der Reform spielen daher die Schaffung eines im Bundesvergleich wettbewerbsfähigen und leistungsorientierten Besoldungs- und Versorgungsrechts, lebenslanges Lernen und ein flexibles Laufbahnrecht, das zugleich die Mobilität zwischen den Bundesländern gewährleistet, eine wichtige Rolle.

Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen wird in den nächsten Wochen von Ihrem Recht zur Stellungnahme Gebrauch machen. Dazu werden wir die Auffassung unserer Mitglieder einholen sowie die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Regelungen analysieren. Wir werden genau prüfen, ob der vorgelegte Entwurf dem Anspruch stand hält, den die Staatsregierung in ihrer heutigen Medieninformation der Öffentlichkeit mitgeteilt hat.
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