GdP Schleswig-Holstein begrüßt Nord-Kooperation bei Abschiebehaftanstalt in Glückstadt
Abschiebehaft kann aus Sicht der GdP in Betracht kommen bei strafbaren Identitätsverschleierungen, Straftaten oder Gefährdungen anderer. Straftäter und Gefährder sind dabei konsequent abzuschieben. In jedem Fall gilt die Prüfung des Einzelfalls. Vorrang hat die freiwillige Rückkehr.
Hauptziel muss die gesellschaftliche Integration der in Deutschland lebenden Menschen bleiben!
Mit der Einrichtung einer solchen Anstalt alleine ist es nicht getan. Aussagen von Innenminister Grote zufolge, soll es sich nicht um eine Strafhaft handeln. „Nach innen offen, nach außen geschlossen“ könnte die Devise sein.
Es gilt hierbei insbesondere die Frage zu beantworten, wer sich um die dort inhaftierten Menschen kümmert. Sozialarbeiter, Psychologen, Justizvollzug oder gar Polizei?
In jedem Fall handelt es sich um eine schwierige Aufgabe. Dies zeigen unter anderem die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges in der Abschiebehaftanstalt Rendsburg. Trotz intensiver Beschulung, höchstem Engagement und dem Bestreben, den hohen rechtsstaatlichen Anforderungen im Umgang mit eigentlich unbescholtenen Abschiebehäftlingen nachzukommen, sahen sich diese wiederholt öffentlichen Kritiken ausgesetzt.
Der Landesvorsitzende Torsten Jäger: „Nicht vorstellen können wir uns eine möglicherweise monatelange Haft für unbescholtene, lediglich ausreisepflichtige Bürger.“