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Beförderungen 2016: was soll das???

GdP Thüringen wirft Landesregierung „grobes Foul“ vor

Erfurt.

Laut der Gewerkschaft der Polizei in Thüringen mutet der Beschluss des Thüringer Landtags zu Beförderungen im Landesdienst wie ein „schlechter Traum“ an. „Wir reden nicht lange drum herum, für 2016 und 2017 sind jeweils maximal fünf Prozent der Beschäftigten in den einzelnen Ressorts zu befördern. Die prozentuale Verteilung in den beiden Jahren kann natürlich auch anders aussehen. Aber nur dann, wenn der Einzelhaushalt des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales beziehungsweise des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und der anderen Ministerien im Bereich der Personalausgaben die notwendigen Reserven aufweisen“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Kai Christ.

Werden nicht Danke sagen!

Er betonte: „Wir werden für diese 10-Prozent-Beförderungsmöglichkeiten, aufgeteilt auf zwei Jahre, nicht Danke sagen. Wir erkennen daran was der öffentliche Dienst, insbesondere der Polizei- und Justizvollzugsdienst, in Thüringen wert ist.“ Fünf Prozent, bei einer gleichmäßigen Aufteilung auf die Jahre 2016 und 2017, ergäben rein rechnerisch im Berufsleben eines Landesbediensteten eine Beförderung innerhalb von 20 Jahren.

Wen wolle die Thüringer Landesregierung mit diesen Aussichten zum Dienst in der Thüringer Polizei oder Justiz gewinnen, frage die GdP.

Sei das die Art von Motivation, die diese Landesregierung den im Dienst befindlichen und an der Leistungsgrenze arbeitenden Kolleginnen und Kollegen zukommen lassen möchte?

Wann werde das Thema leistungsbezogener Regelbeförderungen endlich ernsthaft angegangen?

Christ: „Das ist nicht nur eine Forderung der GdP, sondern ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag! Ach, nur am Rande angemerkt, wenn die Beförderungen zur Vorbereitung einer leistungsorientierten Regelbeförderung bereinigt wären und wir in Thüringen zu eben dieser kämen, wären nicht vielmehr als fünf Prozent Beförderungen im Jahr notwendig.“

Der Thüringer GdP-Chef kündigte unterdessen an, jederzeit für Gespräche zur Verfügung zu stehen. Für den oben angeführten Beschluss des Kabinetts habe die GdP aber nur ein Kopfschütteln übrig.
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