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Tarifrunde 2016

GdP-Vorsitzender Oliver Malchow: „Keine Nullrunde ist zu wenig, Herr Bundesinnenminister!“

Potsdam.

Zu einem ersten Austausch der Positionen kam es am Montag, 21. März, zum Auftakt der Tarifverhandlungen für mehr als zwei Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen in Potsdam. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unter Verhandlungsführer Frank Bsirske (ver.di) trafen auf die Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Bundesinnenminister Thomas de Maizière, Thomas Böhle, Präsident der kommunalen Arbeitgebervereinigung (VkA). Die Positionen der Verhandungspartner liegen sehr weit auseinander. Ein Angebot seitens der Arbeitgeber gab es nicht.

"Wir lassen uns nicht rupfen"


Eine eindrucksvolle Demonstration von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, darunter eine starke Abordnung der GdP hatte die Verhandlungspartner vor dem Tagungshotel in Empfang genommen. Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei hielten es ganz österlich. Sie wählten den Slogan „Wir lassen uns nicht rupfen“ und führten in ihrer Mitte ein überlebensgroßes Huhn, Star der zahlreichen Fernsehkameras. Bei den Demonstranten GdP-Tarif-Vorstand Kerstin Philipp. Foto: Holecek

Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Wir erwarten eine deutliche Steigerung der Realeinkommen um sechs Prozent. Die Polizei hat die Herausforderungen an die innere Sicherheit durch Terrorismus, Fußballeinsätze, politische Demonstrationen und den Zustrom von Flüchtlingen mit beispielloser Einsatzbereitschaft angenommen. Diese Leistung muss auch honoriert werden. Da kommt es nicht gut rüber, wenn die Arbeitgeberseite damit trösten will, dass es keine Nullrunde geben solle.“
Die Forderungen der Gewerkschaften, so die Arbeitgeber, seien überzogen, insbesondere bei der Betrachtung der Tarifforderungen und Verhandlungsergebnisse der anderen Branchen.

Die stellvertretende GdP‐Bundesvorsitzende Kerstin Philipp, im geschäftsführenden Bundesvorstand für Tarifpolitik zuständig: „Seit Jahren erleben wir, dass den öffentlichen Arbeitgebern kein Argument zu schwach ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen.“

Der Präsident der VKA, Thomas Böhle, hatte bereits im Vorfeld versucht, die Flüchtlingskrise gegen die Forderungen der Beschäftigten auszuspielen.


Konzentriertes Arbeiten anhand der Zwischenberichte aus den Verhandlungsrunden. (v.r.) Kerstin Philipp, GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow und GdP-Tarifsekretärin Alberdina Körner. Foto: Holecek

Jetzt die Flüchtlinge ins Feld zu führen, so Kerstin Philipp, sei unverfroren. Philipp: „Richtig ist vielmehr, dass gerade die Polizei und die vielen Beschäftigten in den Kommunen zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms Übermenschliches geleistet haben. Dafür hat ihnen die Bevölkerung großen Respekt und hohe Anerkennung gezollt. Es wird endlich Zeit, dass auch die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sich aus ihren bürokratischen Höhen in die reale Arbeitswelt begeben und den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes das zugestehen, was ihnen gebührt.“

Als besonders schwierig erweist sich auch in dieser Tarifrunde für den öffentlichen Dienst die Vorstellungen der Arbeitgeber über die Zusatzversorgung. Die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VkA) hält nach wie vor daran fest, Eingriffe in das Leistungsrecht der Zusatzversorgung vornehmen zu wollen.

Kerstin Philipp: „Das wird auf den erbitterten Widerstand der Beschäftigten stoßen, die schon in den letzten Jahrzehnten kräftige Kürzungen im gesetzlichen Rentenrecht hinnehmen mussten. Nur mit einer angemessenen Zusatzversorgung lässt sich bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine Altersarmut verhindern.“

Die GdP-Forderungen im Einzelnen:

Entgelterhöhungen
  • Die Tabellenentgelte des TVöD, des TV‐V und des TV‐N sollen um 6 Prozent erhöht werden.
  • Die Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten sollen um 100 Euro monatlich erhöht werden.
  • Die Laufzeit der Entgelterhöhung soll nicht länger als 12 Monate betragen.
  • Die Ergebnisse sollen zeit‐ und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten und
  • Versorgungsempfängerinnen und ‐empfänger des Bundes übertragen werden.

Auszubildende
Die Auszubildenden sollen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung unbefristet im erlernten Beruf übernommen werden.
Die Dauer des Erholungsurlaubs soll für alle Auszubildenden und Praktikantinnen/ Praktikanten 30 Arbeitstage im Jahr betragen.
Es soll ein Arbeitgeberbeitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität (z. B. Ausbildungsmittel, Fahrtkosten) geleistet werden.

Befristungen
Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden.

Altersteilzeit
Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen über den 31. Dezember 2016 hinaus verlängert werden. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst lehnt jeden Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) ab.
Dem Beschluss sind Diskussionen um eine soziale Komponente, Zusatzversorgung, Auswirkungen einer Entgeltordnung VKA sowie um übrige Forderungsbestandteile (z. B. Altersteilzeitarbeit, leistungsorientierte Bezahlung etc.) vorangegangen.
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