27. Ordentlicher Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Nicht-EU-Bürger sollen leichter verbeamtet werden können
Bisher sehe das Beamtenstatusgesetz die Berufung in das Beamtenverhältnis nur für Deutsche, EU-Bürger sowie Bürgerinnen von Drittstaaten, die Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sind oder mit deren Ländern Übereinkommen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen bestehen, vor. Ausnahmen würden lediglich bei einem dringenden dienstlichen Interesse oder für Hochschullehrerende Mitarbeitende des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals gemacht.
Da jedoch Nachwuchs dringend gebraucht werde, die Bundesregierungen sich bisher jedoch nicht dazu entschließen konnten, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen, sei eine entsprechende Änderung des Beamtenstatusgesetzes erforderlich.
Da jedoch Nachwuchs dringend gebraucht werde, die Bundesregierungen sich bisher jedoch nicht dazu entschließen konnten, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen, sei eine entsprechende Änderung des Beamtenstatusgesetzes erforderlich.