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GdP sieht sich durch Bundespräsidenten bestätigt:

Luftsicherheitsgesetz schließt Lücken in der Terrorbekämpfung

Berlin.

"Das Luftsicherheitsgesetz kann jetzt in Kraft treten. Damit haben die Behörden eine sichere Handlungsgrundlage", kommentierte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz. "Auch wir haben beim Gesetzgebungsverfahren hervorgehoben, dass der Gesetzentwurf hart an der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen liegt. Daher respektieren wir die Bedenken des Bundespräsidenten", ergänzte Freiberg.

Nach einem langen Hin und Her, so der GdP-Vorsitzende, seien nunmehr weitere gesetzliche Lücken in der Terrorbekämpfung geschlossen worden. Zwar sei die Möglichkeit des Abschusses eines Passagierflugzeuges ein "hochtheoretisches Szenario", doch hätten die gezielten Abstürze in die beiden Türme des World Trade Centers und in das amerikanische Verteidgungsministerium deutlich gemacht, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf bestand.

Der GdP-Vorsitzende drückte aus, was die Beteiligten - von der Polizei über die Luftaufsicht bis zur Luftwaffe - beschäftigt: "Einerseits sind wir froh, dass es jetzt eine gesetzliche Grundlage für das hoheitliche Handeln gibt. Andererseits wünscht sich jeder angesichts der äußerst schwierigen Entscheidung, im Ernstfall ein Passagierflugzeug abschießen zu müssen, dass dieser Fall niemals eintritt".

Von einer möglichen Überprüfung des Luftsicherheitsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht, so Freiberg zu den Hinweisen des Bundespräsidenten, erwarte die GdP eine Bekräftigung des Trennungsgebotes zwischen der Polizei und der Bundeswehr.

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