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GdP: Gesetzentwurf zur Verhinderung von Neonazi-Aufmärschen unzureichend

Berlin.

Die von den Regierungsfraktionen geplanten Gesetzesänderungen zur Verhinderung von Neonazi-Aufmärschen bewertet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als unzureichend. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Es ist wiederum die Polizei, von der eine Verhinderung des Aufmarsches am 8. Mai am Brandenburger Tor erwartet wird."

Die Gesetzesinitiativen, so der GdP-Vorsitzende, blieben auf halbem Wege stehen. Weder werde dauerhaft verhindert, dass Neonazi-Aufmärsche an allen historisch belasteten Plätzen und Orten stattfinden können, noch würden die Bilder demonstrativer Zurschaustellung neonazistischer Gesinnung aus der Öffentlichkeit verschwinden.

Freiberg: "Bei allem guten Willen, der den Handelnden nicht abzusprechen ist, ist der Gesetzgeber aus unserer Sicht seiner Verantwortung nicht ausreichend nachgekommen." Dies sei als Ergebnis einer jahrelangen Diskussion entmutigend. Die Gewerkschaft der Polizei hatte sich eine konsequentere Lösung versprochen.

Bereits auf ihrem Bundeskongress in Dresden 1994 hatte die GdP eine Ergänzung des Grundgesetzes mit dem Ziel gefordert, Grundrechte für solche Aktivitäten einzuschränken, die sich auf die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes richten.

Freiberg: "Wir sind enttäuscht darüber, dass in all den Jahren nicht einmal versucht wurde, entsprechend gesetzgeberisch tätig zu werden. Es kann nicht auf die Schultern eines Polizeipräsidenten und meiner eingesetzten Kolleginnen und Kollegen geladen werden, zu verhindern, dass sich alle Welt über Neonazis unter dem Brandenburger Tor empören muss."

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