Aufgaben Personalrat
Der Personalrat besitzt eine sogenannte Allzuständigkeit für alle im Betrieb beschäftigten Personen und zwar in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten. Und was ist das?
Soziale Angelegenheiten sind insbesondere
- Gewährung von Unterstützungen
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung
- Zuteilung von Dienstwohnungen
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen
- Allgemeine Vorschriften zur Regelung des Dienstbetriebes
- Zeit und Ort der Auszahlung der Dienstbezüge
- Aufstellung des Urlaubsplans
- Fragen der Fortbildung der Bediensteten
- ggf. Durchführung der Berufsausbildung
- Genehmigung von Nebentätigkeiten
- Aufstellung von Sozialplänen
- Einführung und Prüfung von Arbeitsschutzeinrichtungen
- Einstellung von Beamten
- Anstellung von Beamten
- Beförderung von Beamten
- Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf
- Versetzung
- Abordnung
- Disziplinarverfahren
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
- Einstellung von Arbeitern und Angestellten
- Höhergruppierungen von Arbeitern und Angestellten
- Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei Arbeitern und Angestellten
- Rückgruppierung von Arbeitern und Angestellten
- Kündigung von Arbeitern und Angestellten
- Übertragung niedriger zu bewertender Tätigkeiten
- Auflösung, Einschränkung, etc. von Dienststellen
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Erstellung oder Änderung von Organisationsplänen
- Bestellung oder Abberufung des Dienststellenleiters und Vertreters
- Aufstellung von Stellenplänen
- Aufstellung von Haushaltsplänen