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Besoldung

Die wichtigste Frage vorweg:

Was ist Besoldung?

Besoldung ist die Pflicht des Staates zur "angemessenen" Bezahlung. Entscheidend für die Besoldung ist das Amt; d. h. die Bezahlung richtet sich nicht nach der tatsächlich ausgeübten Funktion, sondern nach dem statusrechtlichen Amt.

Weiterhin ist die Höhe der Besoldung an die 'hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums' gebunden. Zu diesen Grundsätzen gehört auch die Alimentationspflicht des Dienstherrn, die vom BVerfG mehrfach definiert wurde. Das Verfassungsgericht hat z. B. ausgeführt,
  • das den Beamten entsprechend der allgemeinen Entwicklung des Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist und
  • das die Besoldung und Versorgung vom Dienstherrn selbst erbracht muss. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht zulässig.

Das Gericht hat aber auch dargestellt,
  • das es keinen Erhaltsanspruch auf die Höhe eines einmal erreichten Einkommens gibt,

und darüber hinaus vom Schutz des Art. 33 (5) ausdrücklich ausgenommen:
  • das 13. Monatsgehalt,
  • das Urlaubsgeld,
  • die Leistungszulagen,
  • Vergütungen für Überstunden,
  • Arbeitszeitverkürzungen,
  • die Beihilfen.

Zur Besoldung gehören
  • Grundgehalt,
  • Familienzuschlag,
  • Zulagen,
  • Vergütungen und
  • Auslandsbezüge.
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