Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind möglicherweise zu niedrig
Betroffene sollten Antrag auf Zahlung stellen
Wir gehen davon aus, dass auch Bremen einen zu geringen Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind zahlt und haben diesbezüglich den Senator für Finanzen angeschrieben und um eine Anhebung gebeten. Mit Schreiben vom 23. November hat der Senator für Finanzen mitgeteilt, dass die Berechnungen überprüft werden, aber noch andauern.
Da der Senator für Finanzen weiterhin mitteilt, „dass Besoldungsansprüche, die sich wie hier bei der Geltendmachung einer höheren kindbezogenen Alimentation nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, einer vorherigen Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn“ bedürfen, können wir den betreffenden Kolleginnen und Kollegen nur raten,
unverzüglich einen Antrag auf Zahlung eines erhöhten Familienzuschlages für das dritte und jedes weitere Kind zu stellen.
Die entsprechenden Anträge für Bremen und Bremerhaven liegen an.
Da der Senator für Finanzen weiterhin mitteilt, „dass Besoldungsansprüche, die sich wie hier bei der Geltendmachung einer höheren kindbezogenen Alimentation nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, einer vorherigen Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn“ bedürfen, können wir den betreffenden Kolleginnen und Kollegen nur raten,
unverzüglich einen Antrag auf Zahlung eines erhöhten Familienzuschlages für das dritte und jedes weitere Kind zu stellen.
Die entsprechenden Anträge für Bremen und Bremerhaven liegen an.