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Widerspruch gegen die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/2012

Die Bremische Bürgerschaft hat am 12.4. 2011 beschlossen, dass die Tarifeinigung vom 10.3. 2011 nicht zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfänger des Landes Bremen übertragen wird.

Da die politischen Anstrengungen der GdP, diese massiven Eingriffe in Dienst- und Versorgungsbezüge zu verhindern, von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nicht mitgetragen wurden, wird die GdP gerichtlich klären lassen, ob diese gesetzgeberische Entscheidung rechtmäßig ist.

Im Dezember 2011 wurden zwei Musterklagen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Bremen erhoben. Auf Nachfrage, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, erklärte das Verwaltungsgericht Bremen im Dezember 2014, dass die beim BVerfG anhängigen Verfahren zur Richter- und Beamtenbesoldung abgewartet werden sollen. Am 15.05.2015 hast das BVerfG Grundsatzurteile zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten verkündet.

Am 17.11.2015 hat das BVerfG einen weiteren Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gefasst. Aktenzeichen 2 BvL 19/09, 2 BvL 20/14, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/09

Um was geht es in dieser Entscheidung?

Gegenstand der Entscheidung sind vier Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der A-Besoldung von Beamtinnen und Beamten, die Entscheidung knüpft an das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten vom 5.5.2015 an.

Entschieden wurden folgende vier Verfahren:

  • Alimentation von Beamten Besoldungsgruppe A9 in NRW in den Jahren 2003 und 2004
  • Alimentation von Beamten Besoldungsgruppen A 12 und A13 in NRW im Jahren 2003
  • Alimentation von Beamten Besoldungsgruppe A10 in Sachsen im Jahren 2011
  • Alimentation von Beamten Besoldungsgruppe A9 in Niedersachsen im Jahren 2005

Im Ergebnis wurde nur die Verfassungswidrigkeit der Alimentation der sächsischen Beamten der Besoldungsgruppe A10 im Jahr 2011 festgestellt, in den übrigen o.g. Verfahren sieht das BVerfG die Alimentation als verfassungsgemäß an.

Bedeutung für Musterverfahren der GdP in Bremen

In verschiedenen Verfahren der GdP hat das VG Bremen bislang abgewartet bis die beim BVerfG anhängigen Verfahren zur Beamtenbesoldung vorliegen. Mit den Entscheidungen des BVerfG vom 5.5. und 17.11.2015 hat es ein Prüfschema für die Verwaltungsgerichte vorgegeben. Das VG Bremen kann nun die bei ihm anhängigen Verfahren fortsetzen, die erforderlichen Daten ermitteln, Auskünfte einholen und entscheiden. Wann mit den ersten Entscheidungen zu rechnen ist, wissen wir derzeit noch nicht, es sollen zunächst einige Musterverfahren entschieden werden.

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