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Tarifverhandlungen 2023

Das Negieren unserer berechtigten Forderungen durch die Arbeitgeberseite hat bereits begonnen!

Es ist Zeit zu handeln!

Hamburg.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Katze ist aus dem Sack. Ver.di, GEW, IG BAU und wir haben die gemeinsamen Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen im TV-L am 13.11.23 präsentiert. Wir gehen mit den gleichen Forderungen in die Verhandlungen wie im Frühjahr für den TVöD und erwarten, dass die Arbeitgeberseite ein Gesamtvolumen vorlegt, das unseren Forderungen entspricht. Die GdP Hamburg wird mit aller Konsequenz für ein gutes Ergebnis kämpfen - mit eurer Unterstützung!

Unsere drei zentralen Forderungen im Überblick:

- Prozentuale Lohnerhöhung von 10,5 Prozent (mindestens 500 Euro)
- 12 Monate Laufzeit
- 200 Euro mehr für Auszubildende sowie deren unbefristete Übernahme in Vollzeit direkt nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung

Wann sind die Verhandlungen?

1. Verhandlungsrunde: 26. Oktober 2023
2. Verhandlungsrunde: 2./3. November 2023
3. Verhandlungsrunde: 7./8. Dezember 2023

Warum fordern wir keine Inflationsausgleichsprämie?

Der Ruf nach einer entsprechenden steuerfreien Einmalzahlung ist absolut nachvollziehbar, sie wäre auch aus unserer Sicht absolut angemessen, um die Inflation ein Stückweit auszugleichen.
Allerdings würde uns eine solche Forderung, die im Bund übrigens auch nicht von der Arbeitnehmerseite eingebracht wurde, mehrere Prozente kosten. Wir setzen lieber auf eine nachhaltige Steigerung, die man auch in ein paar Jahren und vor allem im Renten- oder Pensionsalter noch spürt.

Wir bekommen die Inflationsausgleichszahlung nicht als zusätzliches Bonbon, sondern müssten dafür an anderer Stelle (Prozentuale Erhöhung) Abstriche machen. Es sollte niemand vergessen, dass sich der Hamburger Senat mit Sonderzahlungen an Ruheständler äußerst schwertut. Es ist zu erwarten, dass die Arbeitgeberseite die besagte Prämie in die Verhandlungen einbringen wird, um das prozentuale Ergebnis damit zu drücken. Es wird Verhandlungsmasse sein, deren Ausgestaltung man sich dann ansehen und genau abwägen muss.

Was bedeutet das für Beamtinnen und Beamte?

Nach dem Tarifabschluss entscheiden die Länder, wie sie ihren Beamtinnen, Beamten und natürlich den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern umgehen wollen.
Dazu wird der Hamburger Senat einen Gesetzesentwurf einbringen, der die einzelnen Stationen eines Gesetzgebungsverfahrens inklusive Beteiligung der Gewerkschaften durchlaufen wird.

Hier werden wir die Übernahme des Tarifergebnisses zeit- und wirkungsgleich auf Hamburger Beamtinnen und Beamten und für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger einfordern.
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