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Die GdP nimmt Stellung zum Entwurf des SOG

Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG-LSA)

Magdeburg.

Das Land plant das SOG-LSA zu ändern. Neben des geplanten Einsatzes von Body-Cams, der von der GdP begrüßt wird, plant das Land auch eine Kennzeichnungspfllicht von Polizisten. Dafür gibt es keine sachlichen Gründe und deshalb wird dies von der GdP abgelehnt.

Hier ist der Wortlaut der Stellungnahme:

    Sehr geehrter Herr Minister,

    mit der Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wie bisher grundsätzlich mit einem Namensschild gegenübertreten oder über das Tragen einer individuellen numerischen Kennzeichnung im Nachhinein für eingeschränkte Zwecke identifizierbar sind (individuelle Kennzeichnungspflicht).

    Zum anderen soll die Befugnis der Polizei zur Anfertigung von Bildaufzeichnungen bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen zum Zweck der Eigensicherung in § 16 Abs. 3 SOG LSA für die Durchführung eines Modellversuchs zum Einsatz von sogenannten Body-Cams in den kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts befristet um die Möglichkeiten der Vorabaufzeichnung und die Anfertigung von Tonaufzeichnungen erweitert werden.

    Die Gewerkschaft der Polizei hält die durch die Gesetzesänderung angestrebte Verschärfung des Tragens einer namentlichen bzw. individuellen numerischen Kennzeichnung für völlig überzogen.

    Nach Medienberichten genießen unsere Kolleginnen und Kollegen nach wie vor das höchste Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

    Mittlerweile liegt eine Masterarbeit zum Thema „Motivationale Auswirkungen der Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen in der Landespolizei Sachsen-Anhalt - Eine Erhebung bei uniformierten PolizeibeamtInnen der Reviereinsatzdienste vor.

    Diese Masterarbeit kommt zu dem Schluss, dass im Bereich der Arbeitsmotivation das Tragen von Namensschildern zu sinkender Arbeitszufriedenheit führen kann.

    Nach derzeitigem Kenntnisstand sind gerade eben auch Gefährdungen von Polizeivollzugsbeamten während der Dienstausübung oder außerhalb des Dienstes bzw. in deren privaten Umfeld, Ausforschungen, Nachstellungen oder ungerechtfertigte Strafanzeigen, die auf das Tragen von Namensschildern zurückzuführen sind, bekannt geworden.

    Wir halten diese Entwicklung, insbesondere für die geschlossenen Einheiten, für völlig unnötig und muss im Interesse des Schutzes unserer Kolleginnen und Kollegen, verhindert werden.

    Im Übrigen gibt es durch die taktische Kennzeichnung der Kolleginnen und Kollegen offensichtlich in den geschlossenen Einheiten überhaupt keinen Bedarf an einer zusätzlichen Kennzeichnung.

    Wenn man jetzt die, möglicherweise eintretende, geringfügige Verbesserung der „bürger-orientierten Polizeiarbeit“ gegen die schutzwürdigen Belange der Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten und die immens hohen Kosten abwägt, muss man zu dem Schluss kommen, dass die knapp 300.000 Euro besser in Beförderungen ( z.B. 120 Polizeiobermeister) angelegt wären.

    Die GdP sieht die Änderung des SOG für die Einführung sogenannter Body-Cams als schützendes Einsatzmittel als notwendig an und unterstützt diese Änderung.

    Auch wir bemerken die stetige Zunahme von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das Aggressionspotenzial gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen steigt spürbar.

    Die Bundespolizei und andere Bundesländer setzen auf diese Überwachungstechnik. Das hessische Pilotprojekt beweist eine positive Wirkung. Hier kommen Body-Cams bereits seit Mai 2013 zum Einsatz. Binnen eines Jahres war ein Rückgang von 37,5 Prozent bei Widerstandsdelikten zu verzeichnen. Außerdem seien nach Angaben der Dienstkräfte eine verminderte Aggressivität, gesteigerte Kooperationsbereitschaft, der Rückgang von Solidarisierungsinitiativen und ein positives Feedback der Bürger zur Nutzung der Body-Cams zu registrieren.

    Es ist der GdP nicht verständlich, warum trotz der bundesweit positiven Erfahrenen erst ein Pilotprojekt initiiert werden soll.

    Die GdP erwartet, dass im notwendigen Umfang die Landespolizei voll mit der technischen Möglichkeit ausgestattet wird, Bildaufzeichnungen bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen zum Zweck der Eigensicherung durchführen zu können.

    Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Petermann



Hier gibt es die Stellungnahme als PDF-Datei

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