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Namensschilder im Einsatz - wozu?

GdP gegen Kennzeichnungspflicht

Magdeburg.

Jeder Polizeibeamte hat sich auf Verlangen der Person, die von einer Maßnahme betroffenen ist, auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt ist. Im Normalfall stellt sich der Beamte vor, wenn er eine Person anspricht. Zusätzlich ist das Tragen von Namensschilder im täglichen Dienst in der Polizei ausdrücklich erwünscht. Viele Kolleginnen und Kollegen machen auch davon Gebrauch. Darüber hinaus, ist es eine nicht akzeptable Zumutung für die Einsatzkräfte,

wenn sie über ihren Dienst hinaus, permanent mit ihrer beruflichen Tätigkeit konfrontiert werden und in ihrer Freizeit Beschimpfungen, Sachbeschädigungen und Nachstellungen erleiden könnten.
Es darf nicht übersehen werden, dass schon jetzt die Einsätze insbesondere von sog. geschlossenen Einheiten nahezu flächendeckend video- und fotografisch festgehalten und verbreitet werden.

Es ist eine Tatsache, dass schon heute einzelne Beamte persönlich ausgeforscht, ihr Name und ihre Privatanschrift ermittelt und in der der politisch extremen Szene veröffentlicht werden und polizeiliche Strukturen sehr weitgehend erfasst und ebenfalls veröffentlicht werden.

Unbeachtet bleibt bei den Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht auch die negative Auswirkung der Maßnahme auf die Motivation der eingesetzten Beamten, insbesondere von geschlossenen Einheiten.

Durch die flächendeckende videographische Beobachtung und digitale Speicherung von Einsatzgeschehen wird von vielen einsatzerfahrenen Kolleginnen und Kollegen konkret befürchtet, massiv durch Beschwerden und Strafanzeigen insbesondere aus den politisch extremen Szenen unter Druck gesetzt zu werden.

Eine zusätzliche Kennzeichnung ist für die Aufklärung von polizeilichen Übergriffen nicht notwendig. Unserer Erfahrung nach werden alle Beamten, gegen die Vorwürfe unrechtmäßigen Handelns erhoben werden auch ermittelt.

Siehe auch eine vollständige Dokumentation der GdP.

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