Namensschilder im Einsatz - wozu?
GdP gegen Kennzeichnungspflicht
Es darf nicht übersehen werden, dass schon jetzt die Einsätze insbesondere von sog. geschlossenen Einheiten nahezu flächendeckend video- und fotografisch festgehalten und verbreitet werden.
Es ist eine Tatsache, dass schon heute einzelne Beamte persönlich ausgeforscht, ihr Name und ihre Privatanschrift ermittelt und in der der politisch extremen Szene veröffentlicht werden und polizeiliche Strukturen sehr weitgehend erfasst und ebenfalls veröffentlicht werden.
Unbeachtet bleibt bei den Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht auch die negative Auswirkung der Maßnahme auf die Motivation der eingesetzten Beamten, insbesondere von geschlossenen Einheiten.
Durch die flächendeckende videographische Beobachtung und digitale Speicherung von Einsatzgeschehen wird von vielen einsatzerfahrenen Kolleginnen und Kollegen konkret befürchtet, massiv durch Beschwerden und Strafanzeigen insbesondere aus den politisch extremen Szenen unter Druck gesetzt zu werden.
Eine zusätzliche Kennzeichnung ist für die Aufklärung von polizeilichen Übergriffen nicht notwendig. Unserer Erfahrung nach werden alle Beamten, gegen die Vorwürfe unrechtmäßigen Handelns erhoben werden auch ermittelt.