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TARIFRUNDE DER LÄNDER 2013

Warnstreik !

- Kein Angebot der Arbeitgeber - DESHALB -

Schwerin:.

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde haben sich die Arbeitgeber unseren Forderungen verweigert und kein Angebot unterbreitet!

Wir wollen nach wie vor:

  • Erhöhung der Entgelte um 6,5% mit einer sozialen Komponente
  • 100 € mehr Vergütung für Auszubildende und Praktikanten/innen
  • verbindliche Übernahme nach der Ausbildung
  • keine Verschlechterung des Erholungsurlaubs
  • Regelungen zur Einschränkung befristeter Verträge

Das Verhalten der Arbeitgeber ist eine einzige Provokation und Missachtung der Arbeit der Beschäftigten!

Daher ruft die GdP alle Beschäftigten der Landespolizei M-V zum Warnstreik auf!

WIR MÜSSEN ENTSCHLOSSENHEIT DEMONSTRIEREN
DESWEGEN WARNSTREIKS!



Was ist ein Warnstreik?
Ein Streik ist eine gewerkschaftliche Kampfmaßnahme zur Erreichung tariflich regelbarer Ziele. Hinsichtlich der Dauer und Intensität eines Streiks unterscheidet man den so genannten Erzwingungs- oder Warnstreik. Während der Erzwingungsstreik grundsätzlich bis zur Erreichung des Kampfzieles geführt werden soll, besteht der Zweck eines Warnstreiks darin, durch die Ausübung von Druck, Tarifverhandlungen zu erzwingen oder aber festgefahrene Tarifverhandlungen zu beleben.

Wann ist ein Warnstreik rechtmäßig?
Nach ständiger Rechtsprechung muss ein Streik, damit er rechtmäßig ist, gewerkschaftlich organisiert sein. Ruft daher die Gewerkschaft der Polizei die Beschäftigten zu einem Warnstreik auf, gilt dieser als gewerkschaftlich organisiert.

Darüber hinaus muss ein Warnstreik ein tariflich regelbares Ziel (i.d.R.Arbeitsbedingungen) anstreben.

Weiterhin darf ein Warnstreik nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen, d.h. er darf nicht erfolgen, solange noch ein nicht abgelaufener Tarifvertrag existiert.

Hinweis: Eine gültige Notdienstvereinbarung existiert zurzeit nicht.
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