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Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften (Renten und Pensionen) aufgrund des „Alterseinkünftegesetzes“ vom 05. Juli 2004

Schwerin.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 trat das Gesetz zur Neuordnung der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Altersaufwendungen und Altersbezügen – Alterseinkünftegesetz – in Kraft. Damit soll die Besteuerung von Renten und Pensionen zukünftig grundlegend reformiert werden.

Ausgangspunkt dieser Neuordnung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002, mit dem dieses auf die Klage eines Ruhestandsbeamten reagierte und die Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes feststellte.

Mit dem Gesetz soll die sogen. nachgelagerte Besteuerung während eines längeren Übergangszeitraums vollzogen werden. Die Übergangsphase beginnt am 1. Januar 2005 und dauert 35 Jahre.

Über die Details und die Auswirkungen informieren Euch Eure Kreisgruppe oder Eure Vertrauensleute.

Der Landesvorstand

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