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Konzept zur Förderung der Frauen in der Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern

Vorwort
Chancengleichheit von Frauen und Männern ist grundsätzlicher Auftrag der Gewerkschaften und daher auch Verpflichtung für die Gewerkschaft der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Einbindung der Frauen in den beruflichen Alltag unseres Bundeslandes ist es selbstverständlich, dass sie auch einen festen Platz in der Gewerkschaft einnehmen. Dieser soll auch in Zukunft nicht in Frage gestellt werden. Ein großer Erfolg ist die, im Vergleich zu den alten Bundesländern, überdurchschnittliche Besetzung von Funktionen durch Frauen in den Berufs- und Personalvertretungen. Es gilt, diesen Stand zu halten bzw. auszubauen. Es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass alle weiblichen Mitglieder die Organisation als ihre ansehen. Ein konstruktives miteinander wird neue Maßstäbe setzen, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden.

A - Ehrenamtlicher Bereich

1. Gewerkschaftliche Beschlussgremien

1.1 Kreisgruppen

1.1.1 In den Vorstand ist grundsätzlich eine Frau für die Belange der Frauen zu wählen.

1.1.2 Die Vorstände sind aufgefordert, gezielter Frauen für Vertrauensleute und andere Gremienarbeit zu gewinnen, um den bisherigen Stand zu halten und auszubauen.

1.1.3 Zu Delegiertentagen und Kongressen erfolgt die Verteilung der Mandate nach einem Schlüssel. Die Zahl der mindestens auf Frauen entfallenden Mandate ist von der Stelle festzustellen und vorzugeben, die für die Wahl verantwortlich ist.

1.4 Landesvorstand, Landesfachauschüsse, Landesfrauengruppe
Die Arbeit der Landesfrauengruppe regelt sich nach den „Richtlinien für die Arbeit der Frauengruppe in Mecklenburg-Vorpommern“. Landesfachausschüsse und Kommissionen auf Landesebene sollten Frauen verstärkt in die Arbeit integrieren. Ziel soll es sein sie mit mindestens einer Frau zu besetzen. Die Vorsitzende ist stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstandes. Der Landesvorstand hat sicherzustellen, dass Frauen mindestens ihrem Anteil des Organisationsgrades entsprechend vertreten sind.

1.2 Geschäftsführender Landesvorstand
Im Geschäftsführenden Landesvorstand ist ein Mitglied Zuständig für Frauen. Sie/Er nimmt an den Sitzungen des Vorstandes der Frauengruppe teil, um die Interessen der Frauengruppe im Geschäftsführenden Landesvortand wahrnehmen zu können.

1.3 Junge Gruppe/Senioren
Der amtierende Junge Gruppe/ Seniorenvorstand hat in seinem Wahlvorschlag Frauen entsprechend ihres Organisationgrades auf zunehmen.


2. Frauenkonferenzen
Vor ordentlichen Landesdelegiertentagen bzw. vor Bundeskongressen sind Frauenkonferenzen einzuberufen, jedoch so rechtzeitig, dass Anträge termingerecht eingereicht werden können. Der Ablauf der Frauenkonferenzen ist in den „Richtlinien für die Arbeit der Frauengruppe in Mecklenburg-Vorpommern“ geregelt.


3. Chancengleiche Beteiligung bei Personalräten – Erstellung der GdP-Personalratslisten

3.1 Bei der Erstellung der GdP-Listen zu Personalratswahlen auf allen anfallenden Ebenen sind in allen Gruppen Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Zahl der Beschäftigten aufzustellen.

3.2. Nach Personalratswahlen wird im Rahmen der allgemeinen Analyse der Wahlergebnisse erfasst, ob und inwieweit sich der Anteil der Frauen erhöht hat. Die Analyse ist durch den Vorstand der Landesfrauengruppe gruppenspezifisch auszuwerten.


4. Bildung

4.1. In den Bildungskonzeptionen sind kontinuierliche frauenspezifische Themen zu integrieren. Um allen interessierten Kolleginnen und Kollegen den Besuch von Gewerkschaftsseminaren zu ermöglichen, sind daher auch Seminare mit Kinderbetreuung anzubieten.

4.2 Anmeldungen von interessierten Frauen zu gewerkschaftlichen Seminaren sollten grundsätzlich Berücksichtigung finden.

4.3 Der Landesbezirk führt personengruppenspezifische Seminare durch, davon mindestens ein Frauenseminar.


5. Allgemeines
Die GdP muss die Voraussetzungen schaffen, damit ihre weiblichen Mitglieder die Organisation auch als die ihre ansehen. Gewerkschaftliche Veranstaltungen sollten so gestaltet werden, dass sie auch Kolleginnen angesprochen fühlen. Auch sollte gegebenenfalls für eine Kindebetreuung gesorgt werden. (Siehe auch Antrag B2 und b3 auf dem 20. Ordentlichen Bundeskongress).


6. Werbung
Die Mitgliederwerbung der Gewerkschaft der Polizei muss Kolleginnen berücksichtigen. Auf Frauen muss durch geeignete Werbemaßnahmen gezielt eingegangen werden.


B - Hauptamtlicher Bereich

1. Der Geschäftsführende Vorstand sollte bei der Besetzung von Positionen im hauptamtlichen Bereich bei vorliegender Qualifikation auch Frauen berücksichtigen. Beim Auswahlverfahren ist eine Vertreterin der Frauengruppe zu beteiligen

2. Die Gewerkschaft der Polizei hat in ihrer Funktion als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion.


C - Berichtspflicht
Über die Umsetzung dieses Konzeptes wird im Rahmen des Geschäftsberichtes für die Mitgliederversammlung sowie für den Landesdelegier tentag berichtet. Einmal im Jahr beraten der Geschäftsführende Landesvorstand und der Vorstand der Frauengruppe über den Stand dieses Konzeptes und weitere Maßnahmen der Realisierung.


D - Geltungsdauer
Das Konzept zur Förderung der Frauen in der Gewerkschaft der Polizei im Landesbezirk Mecklenburg-Vorpommern soll ohne Zeitvorgabe so lange Bestand haben, bis die im Vorwort formulierten Zielvorgaben erreicht sind. Die Erfüllung der Zielvorgaben wird durch die Landesfrauenkonferenz festgestellt.


angenommen durch den 3. Landesdelegiertentag des GdP Landesbezirks Mecklenburg-Vorpommern (11. - 12. Juni 1999)

gezeichnet:

Michael Silkeit
(Landesvorsitzender)
Marina David
(Schriftführerin)
Lutz Heise
(Landeskassierer)
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