PRW 2020: Kandidatinnen und Kandidaten
Bezirkspersonalrat Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Dazu gehören auch Kompromisse. Um diese zu finden, bedarf es eines intensiven Meinungsaustauschs mit den Beschäftigten und Verantwortlichen. Im Rahmen unserer Amtsführung wird es weiterhin maßgebend sein, sachorientiert, bewusst und unvoreingenommen Probleme anzugehen. Neue Aufgaben mit Beharrlichkeit und Zielstrebigkeit sowie mit dem Mut zu neuen Impulsen in Angriff zu nehmen. Neutralität, Transparenz sowie Offenheit zu praktizieren und die Teilhabe aller Kolleginnen und Kollegen am personalvertretungsrechtlichen Wirken in der ZPD NI auch weiterhin zu ermöglichen. Fünf Schwerpunkte unserer Arbeit als Personalrat, die auch gesetzlich verankert sind, möchten wir benennen:
• Wir möchten auch weiterhin dafür sorgen, dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, sexuellen Identität, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung; wegen ihres Alters, ihrer Behinderung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt!
• Wir möchten auch weiterhin darauf achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Vereinbarungen nach Paragraf 81 NPersVG, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften durchgeführt werden!
• Wir möchten auch weiterhin darauf hinwirken, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen! • Wir möchten auch weiterhin Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinwirken!
• Wir möchten auch weiterhin darauf achten, dass die der Gleichberechtigung der Geschlechter dienenden Maßnahmen, insbesondere aufgrund von Plänen zur Herstellung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, durchgeführt werden!
• Wir möchten auch weiterhin dafür sorgen, dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, sexuellen Identität, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung; wegen ihres Alters, ihrer Behinderung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt!
• Wir möchten auch weiterhin darauf achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Vereinbarungen nach Paragraf 81 NPersVG, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften durchgeführt werden!
• Wir möchten auch weiterhin darauf hinwirken, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen! • Wir möchten auch weiterhin Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinwirken!
• Wir möchten auch weiterhin darauf achten, dass die der Gleichberechtigung der Geschlechter dienenden Maßnahmen, insbesondere aufgrund von Plänen zur Herstellung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, durchgeführt werden!