Pressemitteilung vom 11.08.2020
GdP zur vorläufigen Suspendierung eines Polizeibeamten aus Hannover nach „Querdenken“-Rede

„Die Polizeibehörde hat umgehend gehandelt und den in solchen Fällen üblichen Weg in Gang gesetzt“, sagte der Landesvorsitzende Dietmar Schilff. Während der vorläufigen Suspendierung werde zu untersuchen sein, inwiefern der Kollege gegen das Beamtenrecht verstoßen habe und welche Konsequenzen gegebenenfalls zu ziehen seien. Die Aussagen des Polizisten sind in einem Video im Internet abrufbar.
Schilff weist darauf hin, dass Beamtinnen und Beamten unter anderem der sogenannten Treue- und Wohlverhaltenspflicht unterliegen: „Demnach müssen sie sich auch außerhalb des Dienstes zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten; ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.“ Dies beinhalte auch, mit einer Positionierung in der Öffentlichkeit zurückhaltend zu sein.
Schilff weist darauf hin, dass Beamtinnen und Beamten unter anderem der sogenannten Treue- und Wohlverhaltenspflicht unterliegen: „Demnach müssen sie sich auch außerhalb des Dienstes zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten; ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.“ Dies beinhalte auch, mit einer Positionierung in der Öffentlichkeit zurückhaltend zu sein.