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Pressemitteilung

GdP begrüßt Verlängerung der Rechtsgrundlage für Telefonüberwachungen

Foto: Manfred Vollmer/GdP
Foto: Manfred Vollmer/GdP
Düsseldorf.

In NRW sollen auch über das Jahresende hinaus schwerste Straftaten wie Terroranschläge, Mordversuche und Kindesentführungen mit Hilfe der Telefonüberwachung von Tatverdächtigen bekämpft werden können. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeigesetzes hervor, über die der Landtag noch entscheiden muss. Bislang ist die Rechtsgrundlage für die sogenannte Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) wegen der damit verbundenen Grundrechtseingriffe bis zum 31. Dezember diesen Jahres befristet. Jetzt soll sie für weitere fünf Jahre möglich sein.

„Die TKÜ ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung und Verfolgung schwerster Straftaten“, betont der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Michael Mertens in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Dass die TKÜ in den vergangenen vier Jahren in NRW nur in 427 Fällen genutzt worden ist, zeige zudem, dass die Polizeibehörden sehr sorgfältig mit diesem Instrument umgehen. „Die Befürchtung von Datenschützern, die Polizei würde die neue Rechtsgrundlage in einer Vielzahl von Fällen zum Mithören von Telefongesprächen nutzen, hat sich in Luft aufgelöst. Wenn die Polizei eine TKÜ-Maßnahme beantragt hat, wurden sie bis auf ganz wenige Ausnahmen auch von den Gerichten als notwendig angesehen.“
Allerdings haben in den vergangenen vier Jahren nur 22 der 47 Kreispolizeibehörden in NRW TKÜ-Maßnahmen als Fahndungsinstrument genutzt. Hier sieht die GdP Nachsteuerungsbedarf. „Schwerste Straftaten gibt es in ganz NRW, nicht nur in wenigen Regionen. Deshalb müssen wir uns Gedanken darüber machen, warum eine Vielzahl der Behörden TKÜ-Maßnahmen bislang nicht genutzt hat“, sagt Mertens. Ein Grund dafür ist aus Sicht der GdP, dass TKÜ- Maßnahmen nicht nur sehr personalintensiv, sondern auch mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden sind. „Ein Handbuch des Innenministeriums, das bei der Einrichtung von TKÜ-Maßnahmen von den Behörden genutzt werden kann, könnte diesen Prozess erheblich vereinfachen“, sagt Mertens. „Ich hoffe, es kommt bald!“.
Positiv ist zudem, dass auch die Möglichkeit für den Einsatz der sogenannten elektronischen Fußfessel verlängert wird. Sie spielt zum Beispiel bei der Überprüfung von Bereichsbetretungsverboten für verurteilte Sexualstraftäter eine wichtige Rolle. Die Gefahr einer Wiederholungstat wird dadurch spürbar reduziert.
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