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Mehrarbeitsstunden abermals vor Verjährung gerettet

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

Bereits seit Monaten haben die GdP und der PHPR immer wieder deutlich gemacht: Auch in diesem Jahr muss Minister Reul sein Versprechen einhalten, dass unter ihm keine Arbeitsstunde der Verjährung zum Opfer fällt. Diese Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt: Im gestrigen Gespräch mit dem PHPR hat Reul angekündigt, dass bis zum 31. 12. 2023 weiterhin auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Das soll für alle Mehrarbeitsstunden gelten, unabhängig vom Entstehungsjahr. Das bedeutet: Alle Stunden sind für ein weiteres Jahr gesichert.

Problem: Landesrechnungshof macht Druck

Dass der Minister mit dem Erlass den Verfall der Stunden auch bis zum Ende des kommenden Jahres verhindert, begrüßen wir ausdrücklich, allerdings bedeutet diese Regelung keinen Automatismus. So hatte der Landesrechnungshof die bisherige Vorgehensweise des Innenministeriums kritisiert und gefordert, die Altstundenproblematik spätestens bis 2025 abschließend zu klären. Umso wichtiger war deshalb der beharrliche Einsatz von GdP und PHPR.
Dennoch: Es wird höchste Zeit, die Stundenguthaben im Rahmen der Möglichkeiten durch Freizeitausgleich oder Auszahlung abzubauen oder verfallssicher auf den Langzeitarbeitskonten zu sichern. Zumal mit Blick auf die aktuelle Situation bezweifelt werden muss, ob das Innenministerium Ende kommenden Jahres erneut auf die Einrede der Verjährung verzichten wird. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, bei den Langzeitarbeitskonten nochmal nachzubessern, damit dort mehr Stunden eingezahlt werden können.
Klar ist auch: Die GdP wird den Minister fortwährend an sein Versprechen beim Amtsantritt erinnern. Unter seiner Führung werde keine Stunde der Kolleginnen und Kollegen verfallen, hatte Reul versichert. Das muss auch für die Zukunft der Anspruch bleiben.


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