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Pressemitteilung

Nachträgliche Sicherungsverwahrung beibehalten

Gesetzliche Neuregelung erforderlich

Düsseldorf.

Angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hält der GdP-Landesvorsitzende, Frank Richter, die gesetzliche Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für längst überfällig.
Frank Richter, Landeschef der GdP: „Der Schutz von Leib und Leben unserer Bürgerinnen und Bürger muss Vorrang haben vor der Freiheit äußerst gefährlicher Schwerstkrimineller. Deshalb begrüßen wir es, dass der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Wolfgang Bosbach (CDU), die von der GdP seit Monaten erhobene Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung unterstützt“.

Der GdP-Landesvorsitzende wies darauf hin, dass das Rechtsinstitut der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht aufgegeben werden darf, weil es keine vernünftigen Alternativen gibt, um die Bevölkerung vor nicht therapiewilligen Sexual- und Gewalttätern zu schützen.

„Die in diesem Zusammenhang angedachte elektronische Fußfessel stellt keine sichere Lösung dar, weil eine lückenlose Überwachung angesichts der großen Zahl gefährlicher Krimineller in der Praxis nicht möglich ist“, erklärte Richter.

Allein in NRW könnten neben den drei Sicherungsverwahrten, die bereits freigelassen wurden, noch in diesem Jahr bis zu 22 weitere Schwerstkriminelle aus dem Gefängnis entlassen werden. 43 könnten nach Ablauf ihrer Haft die nachträgliche Sicherungsverwahrung anfechten.

Vor diesem Hintergrund fordert die GdP die Politik zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger auf, schnellstens auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Gesetzesinitiative zur dringend notwendigen Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu ergreifen.
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