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Polizeidienstunfähigkeit:

Unsere Kollegen sind kein "Kostenfaktor"!

GdP kritisiert geplante Änderungen am PDU-Erlass

Foto: Justin Brosch/GdP
Foto: Justin Brosch/GdP
Düsseldorf.

Der Dienstherr plant gravierende Änderungen des Erlasses zur Polizeidienst-Unfähigkeit (PDU) - die GdP ist alarmiert. Die angedachten Änderungen betreffen zum einen eine Verkürzung der Prognosedauer bei Verwendungseinschränkungen. Das bedeutet konkret, dass bei vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen schneller PDU-Verfahren eingeleitet werden sollen. Zum anderen soll die Grenze für den Laufbahnwechsel von aktuell dem 50. Lebensjahr auf das 55. Lebensjahr nach hinten verlegt werden. Das würde es dem Dienstherrn ermöglichen, ältere Kolleginnen und Kollegen mit gesundheitlichen Einschränkungen in den Verwaltungsdienst zu verschieben und so von Polizeizulage und Freier Heilfürsorge abzuschneiden.

Argumentiert wird betriebswirtschaftlich. Dienstunfähige Kolleginnen und Kollegen sind für das Land besonders teuer, solange sie die Polizeizulage erhalten und von der Freien Heilfürsorge profitieren, so der Dienstherr. Die GdP hat in dieser Sache umgehend den Minister angeschrieben und klar gemacht: Unsere Kolleginnen und Kollegen sind kein „Kostenfaktor“! Eine solche Betrachtung ist ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die Tag für Tag ihre Gesundheit im Dienst riskieren, um Bürgerinnen und Bürger zu schützen und für den Rechtsstaat einzutreten.

Eindrücke des Anschlags von Ratingen wirken nach

Die geplanten Änderungen kommen ausgerechnet im Jahr nach dem heimtückischen Anschlag von Ratingen. Die Eindrücke wirken noch nach, die Folgen der Brandattacke werden die Beteiligten ein Leben lang begleiten. Nach dem Attentat hatten sich richtigerweise noch alle demonstrativ hinter die Betroffenen gestellt, auch und vor allem der Minister. Das war gut und richtig. Und jetzt soll am PDU-Erlass rumgefingert werden? Das passt nicht zusammen, meint die GdP.
Für uns ist klar: Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen die Sicherheit, dass die Fürsorge des Dienstherrn nicht beim ersten Dienstunfall oder bei der ersten Erkrankung endet. Hierfür werden wir uns einsetzen und den Minister an die Solidaritätsbekundungen der letzten Monate erinnern.

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