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Versorgungsauskunft muss früher kommen

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Beamtinnen und Beamte haben seit geraumer Zeit einen Rechtsanspruch, ab dem 55. Lebensjahr eine Versorgungsauskunft zu erhalten. Damit bekommen sie zwölf Jahre vor Erreichen der regulären Altersgrenze einen aktuellen Überblick, mit welchen Versorgungsansprüchen sie im Alter rechnen können. Sie erfahren so, ob sie gegebenenfalls noch weitere Vorsorgemaßnahmen treffen müssen.

Die frühzeitige Auskunft ist wichtig, weil die Kosten der zusätzlichen Altersversorgung mit davon abhängig sind, wann ich mit dem Sparen fürs Alter beginne. So kann beispielsweise bei Abschluss einer Rentenversicherung mit einer Kapitalauszahlung zum Ruhestandseintritt 50 Prozent der Summe steuerfrei bleiben, wenn die Versicherung vorher mindestens 12 Jahre bestanden hat.

Problem: Deutliche Verkürzung bei besonderer Altersgrenze

Die Möglichkeit, rechtzeitig Maßnahmen für den eigenen Ruhestand zu treffen, wird für unsere Kolleginnen und Kollegen mit besonderer Altersgrenze allerdings deutlich beschränkt. Da der Anspruch auf eine entsprechende Auskunft hier nicht differenziert, verkürzt sich der Zeitraum zwischen Auskunft und Ruhestandseintritt auf sieben, bei einem Ruhestandseintritt mit Vollendung des 61. Lebensjahres gar auf sechs Jahre. Dieser Zeitraum ist deutlich zu kurz dafür, um noch erforderliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Hierauf hatte die GdP das Innenministerium bereits Mitte 2020 hingewiesen.

Forderung: Versorgungsauskunft für PVB ab dem 50. Lebensjahr

Dieses Problem ließe sich lösen, wenn für unsere Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand eintreten, ebenfalls der Maßstab von 12 Jahren zugrunde gelegt würde. Deshalb muss die Auskunft über die zu erwartenden Versorgungsansprüche bereits ab dem 50. Lebensjahr erfolgen. Die GdP wird in dieser Sache weiter Druck machen.

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