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GdP Tarif aktuell

Scheitern der Verhandlungen – so geht es jetzt weiter

Nachdem in der dritten Tarifrunde, anders als von den Arbeitgebern im Nachgang dargestellt, kein weiteres offizielles Angebot als das aus der zweiten Tarifrunde vom 23. Februar 2023 von Arbeitgeberseite vorgelegt worden ist und die Arbeitgeberseite nicht bereit war, über einen Mindestbetrag höher als 300 Euro zu verhandeln, hat die Gewerkschaftsseite am 29. März 2023 das Scheitern erklären müssen.

Daraufhin wurde von den Arbeitgebern die Schlichtung angerufen. Laut der bestehenden Schlichtungsvereinbarung vom 25. Oktober 2011 zwischen dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einerseits und der Gewerkschaftsseite andererseits muss die Schlichtung spätestens ab dem 6. April 2023 beginnen.

Es wird nun eine Schlichtungskommission gebildet, die aus 12 Vertreter:innen der Gewerkschaftsseite und 12 Vertreter:innen der Arbeitgeberseite und zwei unparteiischen Vorsitzenden bestehen wird. Von der Gewerkschaftsseite ist als unparteiischer Vorsitzender Herr Professor h. c. Hans-Henning Lühr benannt worden. Herr Professor h. c. Hans-Henning Lühr amtierte von 2003 bis 2020 als Staatsrat beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen.

Der unparteiische Vorsitzende der Arbeitgeberseite ist Herr Georg Hermann Milbradt. Herr Milbradt war von 2002 bis 2008 Ministerpräsident des Freistaates Sachsen.

Wichtig zu wissen ist, dass dieses Mal der Schlichter der Gewerkschaftsseite Herr Professor h. c. Lühr den Vorsitz übernimmt und somit stimmberechtigt ist. Demzufolge gibt seine Stimme bei einem Patt in der Schlichtungskommission den Ausschlag.
Aufgrund des Schlichtungsverfahrens wird es Mitte April zu einer Einigungsempfehlung kommen. Die Schlichtungskommission hat die Einigungsempfehlung spätestens eine Woche nach ihrem erstmaligen Zusammentreten zu beschließen. Infolgedessen wird es noch im April neue Verhandlungen geben bzw. bei Scheitern der Schlichtung wird es zu einer Urabstimmung über einen unbefristeten Streik kommen.

Wichtig ist, dass vom Beginn des Tages, an dem die Schlichtungskommission erstmalig zusammentritt, spätestens jedoch vom Beginn des dritten Kalendertages an, der auf den Tag der Anrufung der Schlichtung bzw. der förmlichen Erklärung des Scheiterns der Tarifverhandlungen folgt, Friedenspflicht besteht. Daraus folgt, dass während der Schlichtung keine (Warn-)Streiks durchgeführt werden dürfen.
Zum Flyer als pdf-Datei
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