Verwaltung
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vertritt die Interessen von Beamtinnen und Beamte in Vollzug und Verwaltung und setzt sich für gute und faire Arbeitsbedingungen sowie eine angemessene Besoldung ein.
Die Besoldung von Vollzugs- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamte während der aktiven Dienstzeit und ihre Versorgung im Alter werden nicht durch Tarifverträge, sondern durch Gesetze geregelt. Es wird zwischen der Besoldung für Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie der Länder und Kommunen unterschieden.
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